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Maßnahmen der Arbeitsförderung unter den Vorzeichen der Coronakrise: Paritätischer fordert Schutz von Teilnehmenden und Trägern

In seinem Schreiben fordert der Paritätische die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass (potentielle) Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend der allgemein geltenden dringenden Hinweise zum Gesundheitsschutz vor dichten Sozialkontakten geschützt werden und die Maßnahmenträger aufgrund eines kurzfristigen Wegfalls ihrer Finanzierungsgrundlagen nicht in wirtschaftliche Notlage geraten.

Im Einzelnen fordert der Verband, dass Maßnahmen der Arbeitsförderung, die bei den Maßnahmenträgern durchgeführt werden, weiter durchgängig finanziert und hierfür zeitnah schnelle und unbürokratische Lösungen gefunden werden. Außerdem sollen bestehende Vorgaben in beiden Rechtskreisen aufgehoben werden, die Arbeitsuchende auch in der jetzigen Situation dazu zwingen, an Maßnahmen der Arbeitsförderung v.a. in Gruppenform teilzunehmen.

Anlage: Schreiben des Paritätischen 17_03_2020 Forderungen Coronakrise an Herrn Scheele BA.pdf17_03_2020 Forderungen Coronakrise an Herrn Scheele BA.pdf