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Moratorium zur Klärung strittiger Fragen - Qualitätsmanagement in der stationären Rehabilitation

Fachinfo
Erstellt von Bogumila Szyja

Durch eine intensive Beteiligung der BAGFW und weiterer herausgebenden Stellen (gebündelt über DEGEMED) konnte ein Moratorium zur Klärung der strittigen Fragen zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter Beteiligung von BMAS und BMG vereinbart werden.

Hintergrund: der Paritätische ist sog. herausgebende Stelle für QM-Verfahren in der stationären Rehabilitation, anerkannt durch die BAR. In dem Paritätischen Qualitäts-Siegel Reha sind z. Z. ca. 50 Kliniken bundesweit zertifiziert (in allen Verfahren bundesweit sind es über 1.300 Kliniken).Die Verfahren werden seit vielen Jahren erfolgreich angewendet und haben sich in der Praxis gut bewährt.

Die DAkkS hat bei der Überwachung (=Akkreditierung) der Zertifizierungsstellen, die das Qualitätsmanagement gem. den BAR-Kriterien in stationären Rehakliniken prüfen, bereits im Frühjahr sog. Abweichungen ausgesprochen, u. a. mit der Begründung der fehlenden Akkreditierung (zunächst bzgl. der Verfahren und dann bzgl. der Zertifizierungsstellen).

Der immense Druck der DAkkS auf die Zertifizierungsstellen hat zu sehr viel Unsicherheit geführt, da unmittelbar die Rehakliniken betroffen wären (Verlust der Zertifizierung und der Geschäftsgrundlage).

Nach Ansicht des Paritätischen und anderer herausgebenden Stellen besteht diese Akkreditierungspflicht nicht. Denn weder im § 37 SGB IX noch in der daraufbasierenden BAR-Vereinbarung wird diese gefordert. Die Gespräche der BAR und der herausgebenden Stellen mit der DAkkS führten zu keiner Einigung in den strittigen Fragen.

Daher wurden gemeinsame Positionen mit anderen Verbänden sowohl über die BAGFW als auch über DEGEMED in Briefen an BMAS, BMG und BMWi (Fachaufsicht über die DAkkS) sowie BAR deutlich gemacht.

Durch das Moratorium konnte Zeit (bis Ende April 2021) gewonnen werden, diese Fragen in einer Arbeitsgruppe (mit bis zu drei Vertreter/innen der Leistungserbringer) zu klären. Bis dahin soll die DAkkS ihr Vorgehen gegen die Zertifizierungsstellen (und damit auch gegen die Rehakliniken) ruhen lassen. Der Paritätische hat die kooperierenden Zertifizierungsgesellschaften informiert.

In der Anlage finden Sie die Antwort des BMAS auf unsere Briefe z.K.

201013 BMAS DAkkS.pdf201013 BMAS DAkkS.pdf