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MPK-Beschluss und STIKO-Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 18. November 2021

Der Beschluss aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am Donnerstag, 18. November 2021 deckt sich inhaltlich mit den getroffenen Regelungen aus der aktuellen Gesetzgebung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Besonders hervorzuheben sind jedoch die folgenden Punkte des MPK-Beschlusses:

Im Beschluss wird zur aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) Bezug genommen, die nun für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung nahelegt. Die Auffrischungsimpfung soll in der Regel 6 Monate nach der aus 2 Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die vor oder nach der COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen. Das gilt auch für Personen nach Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen. Die vollständige aktualisierte STIKO-Empfehlung finden Sie zu Ihrer Information ebenso in den Anlagen.

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden beauftragt, zu den Auffrischungsimpfungen gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern kurzfristig bis zu ihrer Konferenz mit dem Chef des Bundeskanzleramtes am 25. November 2021 eine detaillierte Planung vorzulegen.

Zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen halten es die Länder für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund darum, dies schnellstmöglich umzusetzen.

Der Bund sagt den Ländern zu, sie u. a. beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.

Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember 2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.

Der ausführliche Beschluss sowie die aktualisierte Impfempfehlung der STIKO zu COVID-19 stehen zum Download im Anhang der Fachinformation zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entnehmen Sie bitte der Fachinformation vom 25. November 2021.