
Nachhaltig wirken - 3. Förderaufruf: Verlängerung der Antragsfrist bis zum 16.04.2026 (12.00 Uhr) und der Projektlaufzeit
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat eine dritte Antragsrunde für das Programm "Nachhaltig wirken für gemeinwohlorientierte Unternehmen" am 16.03.2026 veröffentlicht. Fördernaträge können bis zum 16. April 2026 (12:00 Uhr) über die Antragsplattform Eureka5 gestellt werden (ursprünglich war die Antragsfrist 09.04.2026).
Das BMWE hat für die dritte Runde Fördermittel (ESF- und Bundesmittel) in Höhe von rund 32,8 Mio. € zur Verfügung bereitgestellt. Mindestens 30% davon werden für Vorhaben in Übergangsregionen verwendet, dazu zählen die neuen Bundesländer, mit Ausnahme von Berlin und Leipzig, sowie die Regionen Lüneburg und Trier.
Anträge können bis zum 16.04.2026, 12:00 Uhr ausschließlich online über die Antragsplattform Eureka5 gestellt werden, hierzu müssen sich die Antragssteller ggf. im Vorfeld registrieren.
Die Projekte können frühestens zum 01.07.2026 starten und müssen spätestens am 30.06.2029 abgeschlossen sein (ursprünglich 31.12.2028).
Hierzu soll nach Auskunft vom BMWE und IBYKUS auch die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen" vom 5. Juli 2024 unter Pkt. 5.1 geändert werden (s. Info im Anhang "Aenderungen-nachhaltig-wirken-01042026).
Mit der Abwicklung der Projektanträge ist Fa. IBYKUS betraut. Hier finden Sie weitere Informationen, z. B. die aktuellen FAQs.
Die Förderung soll gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützen, die sich insbesondere in der Gründungs- oder früheren Wachstumsphase befinden und zum klimaneutralen Europa und zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Ziele des Förderprogramms sind über zwei Module näher beschrieben:
- Individual-Modul I: vertiefte Unterstützung der gemeinwohlorientierten KMU‘s (kleine und mittlere Unternehmen), z. B. Start-ups Sozialunternehmen. Dabei handelt es sich um beihilferelevante Leistungen. Hierzu müssen die Unternehmen Erklärungen abgeben gem. der EU-KMU-Definition, zu der Gemeinwohlorientierung und die De-minimis-Erklärung
- Multiplikator-Modul II: übergreifende Informationen, Vernetzung, Peer-to-Peer-Learning, um Beratungs- und Unterstützungsleistungen möglichst weit zu verbreiten. Die Leistungen in Modul II sind nicht beihilferelevant.
Die Finanzierung der nachgewiesenen Kosten erfolgt zu max. 85% durch öffentliche Zuwendungen (aus ESF und Bundesmittel), für Projekte, die den Klimabonus erhalten, sind es max. 95%. Die Deckung der restlichen mind. 15% bzw. mind. 5% erfolgt durch den Zuwendungsempfänger. Höhere Eigenanteile (z.B. durch Teilnehmergebühren oder das finanzielle Engagement Dritter) reduzieren den Teil der öffentlichen Zuwendung.
Weiterführende Informationen, die Förderrichtlinie und -kriterien sowie die Informationen über den IBYKUS finden sie unter folgenden Adressen:
Bundesanzeiger Förderrichtlinie BAnz AT 17.07.2024 B1.pdf
IBYKUS IBYKUS AG | Projektträgerschaft