Zum Hauptinhalt springen

Neue Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) für Arbeitsfördermaßnahmen veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 01.07.2024 neue B-DKS veröffentlicht.

Die Kostensätze für:

•    Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III
      inkl. Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung gem. § 16k SGB II und
•    Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III.

gelten ab dem 01.07.2024 für die nächsten zwei Jahre.

Sie wurden anhand der Kostenmeldungen für alle zugelassenen Arbeitsfördermaßnahmen in der Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2023 und unter Berücksichtigung der Angaben zur allgemeinen Preisentwicklung in der beruflichen Erwachsenenbildung des Statistischen Bundesamtes ermittelt.
Die neuen B-DKS finden Sie in Anhängen (siehe "Dokumente zum Download").

Nach der ersten Sichtung sind leichte Erhöhungen im Vergleich zu den alten B-DKS vom Jahr 2022 zu verzeichnen.