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Neue Empfehlungen des AZAV-Beirates

Am 29.12.2022 hat die Bundesagentur für Arbeit eine angepasste Empfehlung des AZAV-Beirates "Standards für Träger und Maßnahmezertifikate" veröffentlicht. Die Empfehlung wurde im Pkt. "Übergreifende Standards für alle Maßnahme-Zertifikate" ergänzt und erläutert.

Die Empfehlung tritt am 23.02.2023 in Kraft. Sie gilt dann für Neuzulassungen und eventuelle Änderungen. Eine Anpassung bereits erteilter Zertifikate ist nicht notwendig.

Der Beirat nach § 182 SGB III (AZAV-Beirat) hat Ende des Jahres die Ergänzung der Empfehlungen im Pkt. "Übergreifende Standards für alle Maßnahme-Zertifikate" beschlossen. Zukünftig müssen Maßnahme-Zertifikate auch die Form der Durchführung beinhalten. Die Fachkundigen Stellen wurden über die Änderungen durch die DAkkS informiert.

In den zusätzlichen Erläuterungen zu der Ergänzung sind vertiefende Informationen zu finden. Aus dem Maßnahmekonzept muss ersichtlich sein, in welcher Form eine Maßnahme bzw. ein Maßnahmebaustein zugelassen und durchgeführt wird. Die Angaben müssen sich auch in der Kalkulation und in Informationen für Teilnehmende (z. B. auf der Internetseite) widerspiegeln.

Die Erläuterungen definieren folgende Maßnahmeformen:

  • Präsenzmaßnahme
  • Digitale (virtuelle) Maßnahme
  • Kombinierte (hybride) Maßnahme.

Darüber hinaus wurde die Abgrenzung zum Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetzt erläutert.

Den aktuellen Text aller Empfehlungen mit den Änderungen (rote Schrift) auf Seiten 22 - 23, 34, 36, 37 und 39 finden Sie im Anhang.