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Neue Förderperiode für Mittel aus dem Partizipationsfonds

Um die aktive Teilnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene zu fördern, werden über den Partizipationsfonds insbesondere für Selbstvertretungsorganisationen Mittel zur Verfügung gestellt. Schriftliche Bewerbungen für die Förderperiode ab 15. Oktober oder später sind bis zum 7. Juli möglich.

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger gsub mbH. Es stehen zwei Wege auf dem Online-Portal zur Verfügung:

Für bereits beim Projektträger registrierte Verbände/Organisationen

Für neue Verbände/Organisationen.

Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

Weitere Informationen zu Antragstellung, Förderrichtlinie und Antragsverfahren finden Sie hier. Für Fragen zur Antragstellung sind dort auch Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin zu finden.