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Das Bild zeigt ein Gebäude mit Fasenbegrünung.
Foto: pixabay.com

Neues Förderfenster „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnPaSo)

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) öffnet das dritte Förderfenster zum 01. Oktober 2024. Bis zum 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen Anträge für Klimaanpassungskonzepte und -maßnahmen einreichen.

Ziel der Förderung

Die BMUV-Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu schützen und auf Extremwetterereignisse und Hitzewellen vorzubereiten. Dabei werden vor allem innovative Modellvorhaben mit Vorbildcharakter, die notwendige Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich anstoßen und umsetzen, gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind nach der Förderrichtlinie antragsberechtigt. Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen.  

Was wird gefördert?

Der aktuelle Förderaufruf hat zwei inhaltliche Schwerpunkte: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Konzepterstellung beinhaltet die Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse, die Entwicklung eines Klimaanpassungsplans sowie die Ausarbeitung priorisierter Maßnahmen inklusive Kostenplans. Zudem soll das Konzept öffentlich sichtbar gemacht und in vorhandenen Netzwerken gestreut werden. Der zweite Schwerpunkt fördert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, die auf einem bereits bestehenden Klimaanpassungskonzept aufbauen. Gefördert werden insbesondere naturbasierte Lösungen und solche, die mehrere Klimarisiken adressieren. Auch hier soll die Strahlkraft innovativer Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Seite des Projektträgers Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG).