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Öffentliche Anhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz

Fachinfo
Erstellt von Kerstin Becker

Am 28.11.2016 fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes - BT-Drucksache 18/9985 statt. Im Rahmen der Anhörung sprachen sich gleich mehrere Sachverständige für einen Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus, welche auch der Paritätische Gesamtverband seit langem fordert.

Der Paritätische Gesamtverband hatte sich bereits zum Referentenentwurf kritisch geäußert:

Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes stellt der Gesetzesentwurf einen weiteren Schritt dar, die anerkannten Bedarfe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG faktisch weiter abzusenken und somit hinter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 zurückzufallen. Wie bereits bei der letzten Absenkung zum 17. März 2016 um zehn Euro wird auch diesmal eine vermeintlich objektiv abweichende Bedarfslage dargestellt – die jedoch von der Realität keineswegs gedeckt ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf entspricht somit nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die bedarfsgerechte Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die pauschalen Kürzungen migrationspolitisch motiviert sind – gerade dies hat das Bundesverfassungsgericht aber explizit untersagt.

Das Ziel des Paritätischen bleibt eine sozialrechtliche Gleichstellung von Asylsuchenden oder geduldeten Personen mit anderen Bevölkerungsgruppen und damit die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Im Rahmen der Anhörung sprachen sich gleich mehrere Sachverständige für einen Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Das Asylbewerberleistungsgesetz sei ein "bürokratisches Monster", kritisierte Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst-Deutschland. Es entspreche zudem weder den verfassungsrechtlichen noch den völkerrechtlichen Anforderungen. Die in der Novelle geplanten Kürzungen seien nicht begründet und nicht nachvollziehbar, bemängelte Irene Becker. Auch Vertreter von Caritas und Diakonie sprachen sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus und forderten dazu auf, die darin enthaltenen Leistungen in die normale Sozialgesetzgebung zu integrieren.

Am Mittwoch werden die Gesetze dann im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten, am Donnerstag sollen sie bereits im Bundestag verabschiedet werden.

Die gesammelten Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/arbeit#url=L2F1c3NjaHVlc3NlMTgvYTExLy0vNDgwNTIw&mod=mod441086

Die Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf finden Sie hier:

http://www.migration.paritaet.org/start/stellungnahmen/eigene/