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Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung in der Corona-Pandemie mit einem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser wurde nun veröffentlicht. Er stellt klar, worauf derzeit zu achten ist, um den erforderlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Wegen der Corona-Pandemie gelten zurzeit besondere Auflagen. Damit sich weder Beschäftigte noch Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Coronavirus infizieren, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Arbeitsschutzstandard entwickelt. Ein Standard für die ambulante Pflege wird aktuell vorbereitet.

Der Standard basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Er konkretisiert und ergänzt die Arbeitsschutzmaßnahmen und ist in zwei Teile gegliedert:

- Arbeiten in der Pandemie – Risikoreduzierung in Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

- Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten-und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen)

Der Branchenstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt auf, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Einrichtungen umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard. Ambulante Pflege- oder Betreuungsdienstleistungen stehen nicht im Fokus dieses Standards. Tagespflege und besondere Wohnformen sind in diesem Branchenstandard nicht miteingeschlossen, wichtige einzelne Konkretisierungen sind aber ebenfalls für diese Bereiche umzusetzen.

Der Arbeitsschutzstandard ist unter folgendem Link zu finden: www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege