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Paritätische Forderungen zur Innenministerkonferenz im Herbst 2021

Vom 1. bis 3. Dezember findet in Stuttgart die 215. Sitzung der Innenministerkonferenz statt, an der neben den Innenminister*innen und -senatoren der Bundesländer auch der noch amtierende Bundesinnenminister Horst Seehofer teilnimmt. Der Paritätische Gesamtverband fordert die Mitglieder auf, längst überfällige flüchtlingspolitische Entscheidungen im Hinblick auf die Situation in Afghanistan und an der belarussischen Grenze zu treffen. Der Koalitionsvertrag sieht viele dieser Maßnahmen ausdrücklich vor.

Im Einzelnen macht der Paritätische Gesamtverband folgende Forderungen geltend:

1. Abschiebestopp und Bleibeperspektiven für Afghan*innen beschließen, Sanktionierungen beenden

Seit der Machtübernahme der Taliban im August dieses Jahres hat sich die sicherheits- und menschenrechtliche Lage im Land noch einmal massiv verschlechtert. Die Abschiebung von Menschen in dieses Land findet insofern vollkommen zu Recht aktuell nicht statt. Eine lediglich faktische Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan wird der Situation in diesem Land, die sich auf absehbare Zeit nicht ändern wird, aber nicht gerecht. Wir wissen aus unserer Beratungspraxis, wie groß die Unsicherheit der Afghan*innen ist, die sich nach wie vor lediglich im Status der Duldung hier in Deutschland aufhalten.

Konkret fordern wir:

  • einen formalen Abschiebungsstopp für Afghan*innen zu beschließen,
  • eine aufenthaltsrechtliche Perspektive für diejenigen zu schaffen, die sich bereits seit Jahren im Status der Duldung in Deutschland aufhalten,
  • Keine Duldungen nach § 60b AufenthG zu erteilen und Arbeitsverbote und Leistungskürzungen aufzuheben.

2. Bundes- und Landesaufnahmeprogramme sowie ein Resettlementprogramm für Afghan*innen beschließen

Für gefährdete Personen, die nicht die engen Kriterien der Bundesregierung für eine Aufnahmezusage für Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen erfüllen, aber z.B. aufgrund ihrer früheren Tätigkeit oder ihres Engagements für Frauen- und Menschenrechte nicht mehr sicher in Afghanistan leben können, braucht es Aufnahmeprogramme des Bundes sowie der Länder sowie ein großzügiges Resettlementkontingent für afghanische Flüchtlinge in den Nachbarländern.

Konkret fordern wir:

  • ein Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge zu beschließen,
  • Landesprogramme zu beschließen bzw. das hierfür erforderliche Einvernehmen des Bundes zu erteilen,
  • genügend zusätzliche Aufnahmeplätze für Afghan*innen im Rahmen des deutschen Resettlementprogramms zur Verfügung zu stellen.

3. Flüchtlingsschutz und Menschenrechte an der belarussischen Grenze sicherstellen, Aufnahme in Deutschland gewährleisten

Die Lage an den östlichen EU-Außengrenzen zu Belarus spitzt sich weiter zu. Litauen und Polen haben Gesetzesänderungen verabschiedet, die im Widerspruch zu internationalem und EU-Recht stehen und das in Refoulement-Verbot verletzen. Täglich kommt es zu gewaltsamen und rechtswidrigen Pushbacks nach Belarus. Während die Temperaturen in der Nacht bereits unter null Grad sinken, harren Schutzsuchende teils Monate ohne Zugang zu humanitärer und medizinischer Hilfe in der Grenzregion aus. Besonders bedrohlich ist die Situation an der Grenze zu Polen, wo bereits mehrere Menschen zu Tode kamen.

Konkret fordern wir:

  • die rechtswidrigen Pushbacks und weiteren Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen deutlich zu verurteilen und sich zum europa- und menschenrechtlich verbürgten Recht auf Asyl in der EU zu bekennen,
  • wo es noch nicht passiert, die schnelle Registrierung und Umverteilung auf die Bundesländer gemäß dem Königsteiner Schlüssel sicher zu stellen, um Engpässe in der Unterbringung zu vermeiden und den zügigen Zugang zum Asylverfahren in Deutschland sicher zu stellen.

Daneben erinnert der Paritätische noch einmal an die bereits zur Frühjahrs-Konferenz vorgebrachte Bitte um einen Abschiebstopp für Syrien. Dieser ist leider noch immer erforderlich.