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Abschiebestopp und humanitäre Aufnahme: Paritätischer stellt Forderungen an die Innenministerkonferenz

In einem Schreiben an die Innenministerkonferenz (IMK) appelliert der Paritätische, Sammelabschiebungen nach Afghanistan zu stoppen und fordert einen generellen Abschiebestopp für Syrien. Die humanitäre Aufnahme Geflüchteter aus Griechenland müsse zudem unbedingt fortgesetzt werden.

Folgende zentrale flüchtlingsspezifische Forderungen hat der Paritätische an die Teilnehmer*innen der Innenministerkonferenz (IMK), die vom 16. bis 18. Juni 2021 in Rust tagt, im Vorfeld übermittelt:

1. Keine Abschiebungen nach Afghanistan
Mit großer Sorge mussten wir feststellen, dass die Sammelabschiebungen nach Afghanistan trotz verschärfter Sicherheitslage aufgrund des bevorstehenden Truppenabzugs der NATO weiter fortgesetzt  werden und auch am 8. Juni wieder 42 Menschen in drohende Verelendung und Gefahr für ihr Leib und Leben abgeschoben wurden. Afghanistan ist laut Erhebungen des Institutes for Economics & Peace im Global Peace Index im Jahr 2020 bereits zum zweiten Mal in Folge das gefährlichste Land der Welt. Die Zahl  der zivilen Opfer ist laut Informationen von UNAMA, der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan,  seit Beginn der Friedensverhandlungen im September 2020 um 38 % angestiegen. Und seit dem der Abzug der internationalen Truppen begonnen hat, verschlechtert sich die Sicherheitslage zunehmend. Neben den zunehmenden Offensiven der militant-islamistischen Taliban ist auch die Terrormiliz Islamischer Staat aktiv und nicht wenige befürchten, dass das Land im Bürgerkrieg versinken könne und eine erneute Übernahme durch die Taliban drohe.

Zu dieser katastrophalen Sicherheitslage, die allein ein ausreichender Grund für einen generellen Abschiebstopp darstellt, kommen die Folgen der Corona-Pandemie hinzu – und das bei steigendem Infektionsgeschehen. Inzwischen ist laut Auskunft des Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) fast die Hälfte der afghanischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das krisengeschüttelte Land ist in besonderem Maße von den Folgen der Pandemie betroffen.

Noch schlimmer als für die allgemeine zivile Bevölkerung stellt sich die wirtschaftliche und gesundheitliche Situation jedoch für Rückkehrer aus einem westlichen Land dar. So drohen laut einer aktuellen Studie der Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann abgeschobenen Afghanen Gefahr für Leib und Leben, Verelendung und Verfolgung. Ihnen werde wegen der Flucht nach Europa Verrat, Verwestlichung, unmoralisches Verhalten oder die Abkehr vom Islam vorgeworfen und selbst ihre Familien seien gefährdet. Vor diesem Hintergrund fehle den Rückkehrern vielfach das überlebenswichtige familiäre Netz. Und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bereits im Dezember vergangenen Jahres festgestellt, dass infolge der Covid-19-Pandemie alleinstehenden Männern ohne entsprechendes familiäres oder soziales Netzwerk in Afghanistan eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK drohe, die einer Abschiebung entgegen steht.

Vor diesem Hintergrund braucht es einen Abschiebestopp für Afghanistan nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

2. Schnelle und unbürokratische Aufnahme afghanischer Ortskräfte
Ein besonderes Sicherheitsrisiko infolge des Abzugs der internationalen Streitkräfte besteht für afghanische Ortskräfte. Diese dürfen nicht schutzlos dem absehbaren Machtzuwachs der Taliban überlassen werden. Da die USA bereits zum 4. Juli ihre Soldat*innen abziehen wollen und auch die deutsche Bundeswehr bereits das Land verlässt, muss diese Aufnahme der einheimischen Ortskräfte und ihrer Angehörigen so schnell und unbürokratisch wie möglich erfolgen.

3. Genereller Abschiebstopp für Syrien
Die Sicherheits- und Menschenrechtslage in Syrien ist weiterhin katastrophal. Insofern ist die Aufhebung des von 2012 – 2020 geltenden Abschiebungsverbots für das Bürgerkriegsland nicht nachvollziehbar. Amnesty International hat allein im Jahr 2020 zehntausende Fälle von systematischer Folter, Verschwindenlassens, außergerichtlicher Hinrichtungen und willkürlicher Festnahmen dokumentiert. Rückkehrer*innen werden von syrischen Sicherheitskräften verhört und einer „Sicherheitsuntersuchung“ unterzogen. Und auch UNHCR fordert in den im März 2021 veröffentlichten International Protection Considerations (Update VI) zu Syrien aufgrund des weiterhin bestehenden Konfliktes, der schlechten Sicherheitslage und weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen ein Abschiebungsmoratorium, das sich auf das ganze Land bezieht. Dieser Forderung schließt sich der Paritätische Gesamtverband an.

4. Humanitäre Aufnahmen aus Griechenland fortsetzen
Die Aufnahme von 2.700 besonders schutzbedürftigen Geflüchteten aus Griechenland im Laufe des letzten Jahres war ein starkes Zeichen europäischer Solidarität und für die Betroffenen ein großer Schritt in Richtung Sicherheit und selbstbestimmtes Leben nach langem Leid. Die Situation auf den griechischen Inseln hat sich jedoch nicht verändert, so dass die Einstellung der Aufnahmen aus Griechenland aus unserer Sicht der falsche Schritt war. Gerade vor dem Hintergrund der großen Aufnahmebereitschaft vieler Kommunen und auch Bundesländer bitten wir Sie, die Fortsetzung der Aufnahmen zu beschließen. Wir verweisen insofern auch auf den gemeinsamen Appell #Aufnahme fortsetzen mit 13 anderen großen Bundesorganisationen, den wir in der vergangenen Woche verabschiedet haben.