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Paritätischer mahnt schnelle Umsetzung der BAföG-Reform an

Der Paritätische begrüßt das wichtige Vorhaben einer grundlegenden BAföG-Reform und hat dessen schnelle Umsetzung angemahnt. Den vorliegenden "Entwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)"2 sowie den „Entwurf eines achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)3 bewertet der Paritätische als einen ersten, wichtigen Schritt für die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge, allerdings noch nicht als die im Koalitionsvertrag angekündigte grundlegende Reform.

Die neue Bundesregierung erklärt in ihrem Koalitionsvertrag, das BAföG reformieren und elternunabhängiger machen zu wollen. Dazu gehört, u.a. den elternunabhängigen Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium auszuzahlen und die Freibeträge deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Altersgrenzen stark angehoben, die Förderhöchstdauer verlängert und Studienfachwechsel erleichtert werden. Vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten müssen die Bedarfssätze angepasst und ein Notfallmechanismus ergänzt werden. Studierende aus Bedarfsgemeinschaften benötigen überdies mit einer Studienstarthilfe Unterstützung. Dabei müssen insgesamt bürokratische Hürden in der Beantragung und Verwaltung abgebaut, also schlanker, schneller und digitaler gestaltet werden.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.