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Pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen verfassungswidrig: Paritätischer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Pressemitteilung
Erstellt von Philipp Meinert

Presseerklärung vom 21.02.2019

„Heute ist ein guter Tag für alle Menschen mit Behinderung und ein guter Tag für die Demokratie“, sagt Joachim Hagelskamp, Bereichsleiter der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Dienstleistungen im Paritätischen Gesamtverband und begrüßt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen gegen die Verfassung verstößt. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich schon länger gegen Wahlrechtsausschlüsse aus und setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig an Wahlen teilnehmen können. „Inklusion ist ein wichtiges Thema und darf nicht auf einmal an der Wahlurne enden“, so Hagelskamp.

Hagelskamp kritisiert weiter das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung bei diesem Thema: „Die heutige Entscheidung wäre unnötig gewesen, wenn die Koalition ihre Arbeit bereits gemacht hätte. Bereits im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dieses Defizit der Demokratie zu beheben. Passiert ist trotz mehrmaliger Mahnungen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände sowie der Opposition bisher nichts. Wir freuen uns aber, dass Karlsruhe den Prozess nun beschleunigt.“

Über 80.000 Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung konnten bisher in Deutschland nicht an Wahlen teilnehmen. Betroffene, denen die Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 aufgrund ihrer Behinderungen verweigert wurde, hatten daraufhin eine Beschwerde eingereicht. Der zweite Senat entschied heute, dass damit ein Verstoß gegen Artikel 38 zur Allgemeinheit der Wahl und Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen im Grundgesetz vorliegt.