38 Organisationen fordern: Bundesregierung muss im Europäischen Rat die Aussetzung des Asylrechts in der EU verhindern
Vor der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober warnen 38 Organisationen, darunter der Paritätische Gesamtverband eindringlich davor, das Recht auf Asyl in bestimmten Situationen auszusetzen. Gemeinsam appellieren sie an die Bundesregierung, den diskutierten Vorschlägen entschieden entgegenzutreten und auf europäischer Ebene für den Schutz des individuellen Asylrechts einzustehen: „Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten.“
Erstmals wird der Europäische Rat über Ideen diskutieren, wonach das Asylrecht vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn zum Beispiel sehr viele Menschen auf einmal an einer Grenze ankommen und vermutet wird, dass ihre Ankunft von einem Drittstaat instrumentalisiert werden könnte. Das würde bedeuten: Schutzsuchende könnten an europäischen Grenzen zurückgewiesen werden, ohne dass überhaupt geprüft wird, ob ihnen Verfolgung, Krieg, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Nötig sind europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung
So betonen die Organisationen auch in dem Appell: "Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden." Die Antwort auf besondere Belastungssituationen müssen europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung sein – nicht die Aussetzung von Grundrechten.
Schon heute wird Schutzsuchenden an Europas Grenzen durch rechtswidrige Pushbacks der Zugang zu Asylverfahren verwehrt. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.