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Bild aus Broschuere Person und Schrift

Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Psychisch beeinträchtigte Menschen weisen in der Kommunikation, in der Wahrnehmung, aber auch in der Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen besondere Bedarfe auf, wodurch Barrieren und Besonderheiten in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens entstehen, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens und die Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren können.

Hiermit möchten wir  Sie auf die anliegende Broschüre "Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen" vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen. 

Die vorliegenden  Qualitätsstandards (rechte Spalte, PDF) wurden partizipativ entwickelt und dienen als Orientierungshilfe für die Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für eine personenzentrierte und sozialraumorientierte  Leistungserbringung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Sie berücksichtigen die besonderen Belange in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei psychisch erkrankten Menschen. Dabei werden Qualitätsmerkmale, wie u. a. Partnerschaftlichkeit, Transparenz, Barrierefreiheit, Personen- und Zielorientierung, definiert und alle Akteur*innen adressiert, die im Antragsverfahren, in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens oder in der Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

Anschaulich werden mögliche Barrieren für psychisch beeinträchtigte Menschen in den einzelnen Phasen des Gesamtplanverfahrens und der Umsetzung identifiziert und Qualitätsstandards, mit dem Ziel die bestehenden Barrieren abzubauen, formuliert. Die Standards umfassen die Bereiche  Bedarfsermittlung, Leistungskoordination, Gesamtplankonferenz, Abstimmung der Leistungen, Leistungserbringung bis hin zur  Weiterbewilligung.

Die Qualitätsstandards sind praxisorientiert, übertragbar und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von  Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes.

 

 

 

 

 

Bild (Ausschnitt Broschüre) © Landesarbeitsgruppe Gesamtplan-/Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V., (Gestaltung: www.tineschulz.de)