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Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V für stationäre Hospize

Der Paritätische Gesamtverband hat mit dem GKV-Spitzenverband neue Rahmenvereinbarungen über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung abgeschlossen. Diese sind zum 1. Mai 2017 in Kraft getreten.

In der Anlage stehen für Sie die unterzeichneten Rahmenvereinbarungen als PDF-Dokument zur Verfügung.

Rahmenvereinbarung n. § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V_Unterschriftenfassung_stationäre_Hospize.pdfRahmenvereinbarung n. § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V_Unterschriftenfassung_stationäre_Hospize.pdfRahmenvereinbarung n. § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V Unterschriftenfassung_stationäre_Kinderhospize.pdfRahmenvereinbarung n. § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V Unterschriftenfassung_stationäre_Kinderhospize.pdf