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Regelungen zur Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus treten in Kraft

Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfeleistungen erhalten und Begleitung benötigen, damit ein Krankenhausaufenthalt möglich wird, können diese Leistung seit dem 1. November in Anspruch nehmen. Die Begleitung übernehmen je nach individueller Situation Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe.

Sofern eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet, zahlt die Krankenversicherung der Begleitperson bei Verdienstausfall Krankengeld. In einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird der Personenkreis, der eine Begleitung während einer stationären Krankenhausbehandlung benötigt, bestimmt.

Menschen mit Behinderung, die ihre Unterstützung im Alltag über Leistungserbringer der Eingliederungshilfe organisieren, können ebenfalls eine Assistenzperson mit ins Krankenhaus nehmen. Hier werden künftig auch Leistungen zur Verständigung und zur Unterstützung im Umgang mit Belastungssituationen als nichtmedizinische Leistungen im Rahmen einer Begleitung im Krankenhaus finanziert. Die Einschätzung, ob für den Fall einer stationären Krankenhausbehandlung die Mitnahme einer Assistenzperson zur Sicherstellung der Durchführung der Behandlung erforderlich ist, wird im Gesamtplan festgehalten.