Zum Hauptinhalt springen

Rolle rückwärts beim Bürgergeld und weitere Kürzungen: das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz

Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz massive Einsparungen beim Bundeshaushalt auf den Weg gebracht. Die konkreten Maßnahmen sehen Kürzungen bei den Landwirten, eine Rolle rückwärts beim Bürgergeld sowie einen Griff in die Haushalte der Bundesagentur für Arbeit und der Rentenversicherung vor.

Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz  deutliche Einsparungen beim Bundeshaushalt in die Wege geleitet. Der Deutsche Bundestag muss über die Vorlage noch entscheiden. Eine formelle Befassung mit den Regierungsvorschlagen ist bisher noch nicht erfolgt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
* Reduktion der Steuerentlastung für Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
* Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren bis 2027 5,2 Mrd Euro an den Bundeshaushalt abzuführen (begründet als "teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes" in der vergangenen Jahren der Corona-Pandemie) 
* und Kürzungen im SGB II / Bürgergeld. 

Für den Paritätischen besonders kritikwürdig sind die beiden Maßnahmen im SBG II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zum einen wird eine erst durch das Bürgergeld eingeführte Förderung, der Bürgergeldbonus, bereits wieder abgeschafft. Damit sollte Erwerbslosen ein bescheidener finanzieller Anreiz gegeben werden, um an nicht abschlussorientierten Maßnahmen der Förderung teilzunehmen. Damit sollen 100 Mio. Euro eingespart werden. Noch dramatischer ist die Kehrtwende bei den Sanktionsregelungen. Nachdem infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts 2019 die Sanktionsregeln abgeschwächt wurden und insbesondere der vollständige Entzug der Leistungen verboten wurde, soll nunmehr der vollständige Entzug des Anspruchs auf die Regelleistungen wieder erlaubt werden, sofern Leistungsberechtigte zumutbare Arbeit willentlich nicht annehmen. Die Wohnkosten werden weiter finanziert. Mit dieser Entziehung von Leistungen, die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendig sind, plant die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von 170 Mio. Euro ein.
Der Paritätische kritisiert diese Maßnahmen mit Nachdruck als "Symbolpolitik" und Rückschritt in die Zeiten von Hartz IV und zweifelt daran, dass diese Maßnahme mit dem Geist und den konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 2019 vereinbart ist. In einem Schreiben an die  Bundestagsfraktionen wird diese Haltung ausführlich begründet. Der Vorwurf, “Menschen unverschuldet in Not zu bringen und vorhandene Ressentiments gegen Erwerbslose zu bestärken, ist nicht von der Hand zu weisen”, heißt es in dem Schreiben.   Der Paritätische fordert die Fraktionen der Bundesregierung auf, diesen Sozialabbau zu stoppen.