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Sachverständigenanhörung für ein Gesetz zur Beschleunigung des Asylgerichtsverfahrens und Asylverfahrens

Am heutigen Montag fand im Innenausschuss des deutschen Bundestages die Sachverständigenanhörung für ein Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren statt, in dessen Rahmen auch die behördenunabhägige Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert werden soll.

Die behördenunabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Asylverfahren fair, zügig und rechtssicher stattfinden. Um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen, bedarf es aber noch folgender Korrekturen des vorliegenden Gesetzesentwurfs:

  1. Gesetzliche Klarstellung, dass flächendeckende behördenunabhängige Beratung durch die Wohlfahrtsverbände und andere freie, gemeinnützige Träger durchgeführt wird, um die Qualität der Beratung sicherzustellen. Es besteht sonst – wie im Bereich der Unterbringung geflüchteter Menschen bereits mehrfach erlebt – das Risiko, dass im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung der billigste Anbieter den Zuschlag erhält, ohne dass die Qualität der Angebote in diesem sensiblen Bereich sichergestellt wird.
  2. Gesetzliche Klarstellung, dass die Asylverfahrensberatung noch vor der Antragstellung ansetzen und immer eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) umfassen muss. Nur so kann im Rahmen einer individuellen Einschätzung der Erfolgsaussichten des Asylantrags sichergestellt werden, dass unnötige Asylanträge mit möglicherweise negativen Folgen für die Betroffenen und die Behörden vermieden werden.
  3. Streichung des § 12a Abs. 3 Satz 2 AsylG-E, um sicherzustellen, dass besonders schutzbedürftige Asylsuchende die Gründe für ihre Vulnerabilität bzw. besonderen Bedarfe nicht immer wieder vortragen müssen.
  4. Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung durch eine Konkretisierung der Gesetzesbegründung, um den bundesweit flächendeckenden Ausbau des Programms gewährleisten zu können.

Im Hinblick auf die geplanten Neuregelungen des Asylprozessrechts (§§ 74 – 80 AsylG-E) regen wir an, insgesamt Abstand von weiteren Sonderverfahren für Asylsuchende zu nehmen und stattdessen weitgehend zu den allgemeinen Regelungen für das Verwaltungsprozessrecht zurückzukehren. Das bedeutet insbesondere zu allen Gründen der Zulassung der Berufung, die die Verwaltungsgerichtsordnung vorsieht.

Weitere Details können Sie unserer Stellungnahme entnehmen.

Die 2. und 3. Lesung im Bundestag soll bereits am kommenden Freitag erfolgen.

Die Stellungnahmen der weiteren Sachverständigen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/922206-922206

Der dazugehörige Gesetzesentwurf findet sich hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004327.pdf