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Sachverständigenanhörung zum Chancenaufenthaltsgesetz

Am heutigen Montag, 28. November 2022 fand die Sachverständigenanhörung zum sog. Chancenaufenthaltsesetz im Innenausschuss des deutschen Bundestages statt. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt dort zwar grundsätzlich die Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts, welches als Brücke in eine der bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen dienen soll, fordert aber noch wesentliche Korrekturen am Gesetzesentwurf.

Von dem im Koalitionsvertrag angekündigten Paradigmenwechsel im Migrationsrecht ist der vorliegende Gesetzesentwurf mit seinen erneuten Verschärfungen im Abschiebungshaft- und Ausweisungsrecht und der bislang zu zaghaften Umsetzung der einzelnen im Koalitionsvertrag beschriebenen Vorhaben noch weit entfernt.

Damit die geplante Regelung nicht ihr Ziel verfehlt, Kettenduldungen zu beenden sowie die Integration der betroffenen Menschen zu fördern, bedarf es insbesondere noch folgender Korrekturen des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG-E):

  • Die Streichung des Stichtags (1. Januar 2022), damit auch in Zukunft Menschen, die sich länger als 5 Jahre geduldet in Deutschland aufhalten, die Regelung in Anspruch nehmen können.
  • Eine Verlängerungsoption, wenn von den Betroffenen alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der vorgesehenen Frist von einem Jahr aber noch nicht erfüllt werden können.
  • Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages muss bei Vorliegen der vorgesehenen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c bestehen und keine Soll-Regelung.

Darüber hinaus bedarf es vor allem folgender weiterer Verbesserungen des Gesetzesentwurfs:

  • Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 25a AufenthG auf junge Menschen unter 14 Jahren, auf junge Menschen mit Handicap sowie die Anerkennung weiterer Integrationsleistungen neben dem Schulbesuch.
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Teilnahme am Integrationskurs für alle Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus von Anfang an.
  • Die Abschaffung des erforderlichen Nachweises von Deutschkenntnissen im Rahmen des Familiennachzugs in allen Fällen (und nicht nur bei Fachkräften).

Weitere Details können Sie unserer Stellungnahme entnehmen.

Die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag soll schon am Freitag dieser Woche erfolgen.