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Sachverständigenanhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“

Am vergangenen Montag, 22. Mai 2023, fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Sachverständigenanhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ statt, bei der der Paritätische Gesamtverband geladen war. Grundsätzlich begrüßte der Verband viele der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung, sieht in einigen Punkten jedoch weiterhin Anpassungsbedarfe.

Besonders kritisch hervorzuheben sind aus Sicht des Verbandes die folgenden Aspekte:

Das Fehlen einer Schutzklausel im Gesetzentwurf, die Arbeitnehmer*innen aufenthalts- und sozialrechtlich absichert, wenn sie ihren Arbeitsplatz unfreiwillig verlieren

Bislang besteht stets die Gefahr, dass der Verlust der Arbeitsstelle unmittelbar mit dem Verlust des Aufenthaltstitels einhergehen kann. Das ist weder arbeitsmarkpolitisch sinnvoll noch sozialpolitisch oder menschenrechtlich vertretbar und verschärft Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse. Entsprechend der Regelungen für Studierende und Auszubildende in §16 a und b AufenthG, bedarf es daher auch für Fach- und Arbeitskräfte in §18 a und b und §19 c AufenthG einer Regelung, nach der die Aufenthaltserlaubnis in diesen Fällen für einen festgelegten Zeitraum, bspw. sechs Monate, weiterbesteht. Darüber hinaus muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass ein Arbeitgeberwechsel ohne Angst vor Verlust des Aufenthaltstitels möglich ist.

Der kategorische Ausschluss des Übergangs von der humanitären Einwanderung zur Erwerbsmigration

Grundsätzlich teilt der Verband die Einschätzung, dass die Bereiche der humanitären Einwanderung und der Einwanderung zu Erwerbs- und Bildungszwecken separat zu betrachten und zu regeln sind. Dennoch ist sinnvoll und notwendig auch das Potenzial von Personen zu nutzen, die bereits in Deutschland leben. Im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vom November 2022 ist ausdrücklich formuliert, dass „alle Potentiale im In- und Ausland“ für die Gewinnung von Fachkräften gehoben werden sollen.
Daher müssten aus Sicht des Verbandes die Sperrklauseln des § 10 AufenthG gestrichen werden und die Sperrwirkungen des § 19 f für die unionsrechtlich geregelten Aufenthalte daraufhin überprüft werden, ob sie nach unionsrechtlichen Vorgaben weitgehend geöffnet werden können.

Weitere Details sind unserer aktualisierten Stellungnahme vom 19.05.23 zu entnehmen.

Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfes Bundestag ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Inwiefern dieser Zeitplan eingehalten werden kann ist derzeit jedoch unklar.

Die Stellungnahmen der weiteren Sachverständigen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw17-de-fachkraefteeinwanderung-943936