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Schleswig-Holstein veröffentlicht Diskussionspapier zur Krankenhausfinanzierung

In der Debatte um die Reformbedürftigkeit des Abrechnungssystems im stationären Bereich hat Schleswig-Holstein nun Vorschläge rund um eine Basisfinanzierung vorgelegt, die die leistungsbezogene Abrechnungssystematik der Fallpauschalen ergänzen soll.

Der Land Schleswig Holstein leitet zur Zeit eine Arbeitgruppe von Abteilungsleitern der Landesgesundheitsministerien, die sich mit den Themen der Krankenhausvergütung und der Krankenhausplanung befasst. Es hat nun seinerseits konkrete Vorschläge unterbreitet, wie eine Reform des stationären Vergütungssystems aussehen könnte. Dazu gehören:
- eine erlösunabhängige Vergütungskompenente (Basisfinanzierung), die die Vorhaltekosten inklusive der Personalkosten sicherstelle. Von Sicherstellungszuschlägen solle abgesehen werden, da sie den Krankenhäusern keine Planungssicherheit bieten.
- verbindliche Vorgaben zu Mindestausstattung und Mindestfallzahlen.
- eine Krankenhausplanung, die auf Leistungs-, Bedarfs- und Qualitätsmerkmalen fußt.
- die rechtliche Stärkung der Planungsbehörden der Länder in ihrer krankenhausplanerischen Entscheidungskompetenz. Hierzu solle insbesondere eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht geschaffen werden.
- eine bessere Abstimmung der Vergütungssysteme im ambulanten und stationären Bereich. Langfristig solle ein sektorunabhängiges Vergütungssystem geschaffen werden.

SH 20200123_Diskussionspapier Krankenhausfinanzierung.pdfSH 20200123_Diskussionspapier Krankenhausfinanzierung.pdf