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Schlussbericht "Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete" veröffentlicht

Wie wirksam ist die aktive Arbeitsmarktförderung für die Integration von Menschen mit Fluchtgeschichte auf dem Arbeitsmarkt? Dazu liegen jetzt Ergebnisse einer umfangreichen Evaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Schlussbericht zur "Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete" veröffentlicht. Darin war der Frage nachgegangen worden, inwieweit sich die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei den seit 2015 eingereisten Menschen mit Fluchtgeschichte bewährt haben. Im Wesentlichen wurden erwachsene Flüchtlinge betrachtet, die seit dem 1. Januar 2015 nach Deutschland eingereist waren und zwischen August 2017 und September 2018 an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilgenommen haben.
Gegenstand der Evaluation waren Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung, Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Beschäftigung schaffende Maßnahmen. Untersucht wurden die Effekte von Maßnahmenteilnahmen im Zeitraum August 2017 bis September 2018 auf die Integration in Arbeit bis Dezember 2020. Neben Beschäftigungswirkungen wurden auch Fortschritte bei ausgewählten Dimensionen sozialer Teilhabe betrachtet.
Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass der weit überwiegende Teil der Maßnahmen den Arbeitsmarkterfolg Geflüchteter signifikant erhöht. Zudem erweist sich ihr Einsatz als wirtschaftlich: Die festgestellten positiven Beschäftigungseffekte führen zumindest auf mittlere Sicht zu einer gesamtfiskalisch positiven Kosten-Nutzen-Bilanz.
Aus den Ergebnissen wurden zudem Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie das Instrumentarium und die Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten weiter verbessert werden können.
Geflüchtete Frauen sind in der aktiven Arbeitsförderung unterrepräsentiert, obwohl die Förderung auch bei ihnen positive Wirkungen zeigt; bei einzelnen Maßnahmen, wie etwa den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. sogar stärker als bei Männern. Eine Handlungsempfehlung lautet deshalb, einen gleichberechtigten Zugang zu der Förderung sicherzustellen und dabei auch mögliche strukturelle Benachteiligungen im Beratungs- und Vermittlungsprozess in den Blick zu nehmen.
Trotz positiver Wirkungen von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung kamen diese insgesamt nur selten zum Einsatz; in der untersuchten Kohorte waren dies weniger als drei Prozent der Geflüchteten. Vor diesem Hintergrund wird der Ausbau dieser Förderung mindestens in der „typischen Zielgruppe“ – Geflüchtete mittleren Alters mit guten Sprachkenntnissen – empfohlen.
Es wird dazu geraten, Arbeitsgelegenheiten „zurückzufahren“. Diese konzentrierten sich weit überdurchschnittlich in der Gruppe arbeitsmarktferner geflüchteter Frauen und zeigten zwei Jahre nach Maßnahmeneintritt sogar positive Wirkungen auf die Beschäftigung. Weil es sich dabei aber primär um Minijobs handelt, sollten eher näher am ersten Arbeitsmarkt organisierte Instrumente eingesetzt werden, so die Forscher.
Weitere Handlungsempfehlungen richten sich auf die Ausrichtung der Arbeitsförderung, auf die Beratungsstrukturen und die Organisationsabläufe in der Arbeitsverwaltung.

Kommentar: Der Paritätische schließt sich ausdrücklich der Empfehlung an, Frauen mit Fluchtgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten der Arbeitsförderung zu verschaffen. Dabei sollten verstärkt Fort- und Weiterbildungen angeboten werden, die trotz guter Wirkung in der Praxis nur selten zum Einsatz kommen. Aber auch Arbeitsgelegenheiten werden als niederschwelliges Einstiegsinstrument für einen Teil der Frauen benötigt. Praxisbeispiele aus dem Paritätischen zeigen, dass damit Frauen in schwierigen Lebenssituationen gut stabilisiert und unterstützt werden können. Der Weg in eine möglichst nachhaltige Beschäftigung kann dann über darauf aufbauende Förderungen bis hin zur (beschäftigungsbegleitenden) Qualifizierung gehen. Arbeitsgelegenheiten generell zurückzubauen, wäre hinwegen der falsche Weg. 

Link:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-587-arbeitsmarktpolitische-integrationsma%C3%9Fnahmen-gefluechtete.html;jsessionid=3433548031F270AF707A7A04762A6D00.delivery1-replication