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Schutz von Menschen mit Beeinträchtigung vor Gewalt

Kleine Anfrage zum "Schutz von Menschen mit Beeinträchtigung vor Gewalt" und Antwort der Bundesregierung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte eine Kleine Anfrage zum "Schutz von Menschen mit Beeinträchtigung vor Gewalt" gestellt. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort vom 11.07.2017 u.a. dazu aus, dass

- es nicht zwingend einer bundesweit geltenden Gewaltschutzstrategie bedarf, um Menschen mit Beeinträchtigungen besser vor Gewalt zu schützen, da die föderale Struktur Deutschlands die Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen und Konzepten zum Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen bietet. Diese können länderübergreifend und bundesweit diskutiert und abgestimmt werden, was aber nicht mit nur einer gemeinsamen Gewaltschutzstrategie gleichbedeutend sei.

- die nach dem NAP 2.0 vorgesehenen Bund-Länder-Gespräche zunächst einer Bestandsaufnahme der Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Frauen und Mädchen mit Behinderungen dienen und darüber hinaus weitere Handlungsbedarfe zur Umsetzung der Ziffer 36 der Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses auf Basis der vorgezogenen Berichterstattung aus April 2016 identifiziert werden sollen. Dies wiederum soll die Grundlage zur Vorbereitung des nächsten deutschen Staatenberichts (2018/2019) sein.

- die Bund-Länder-Gespräche wichtige Impulse zur Entwicklung von Konzepten und Strategien zum Gewaltschutz geben können, allerdings können sie grundsätzlich keine verbindlichen Absprachen treffen.

- im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz  vom Deutschen Bundestag Änderungsanträge beschlossen worden sind, mit denen der Straftatenkatalog des § 124 Absatz 2 SGB IX in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung sowie der Straftatenkatalog des § 75 Absatz 2 SGB XII mit dem Inkrafttreten des KJSG um die Straftatbestände der §§ 184i und 184j sowie um den Straftatbestand des § 201a Absatz 3 StGB erweitert werden soll.

Allerdings ist das Gesetz bisher nicht verabschiedet und es ist offen, ob es überhaupt in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.  

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1813092.pdf