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Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf für eine Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vorgelegt. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin hat eine Anpassung der Anlage an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und der versorgungsmedizinischen Erfordernisse empfohlen.

Ziel ist, laut Begründung, nicht nur die Verbesserung der fachspezifischen Begutachtungskriterien durch Anpassung an den aktuellen Stand der evidenzbasierten Medizin, sondern auch die Implementierung des bio-psycho-sozialen Modells des modernen Behinderungsbegriffs der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health - ICF) der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization - WHO) in die gemeinsamen Begutachtungsgrundsätze. Diese Anpassung wurde in den letzten Jahren wiederholt von den Ländern und den Betroffenenverbänden gefordert.

Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere einen neu gefassten Teil A „Gemeinsamen Grundsätze“ sowie die fachspezifischen Begutachtungsgrundsätze für „Sehfunktionen und verwandte Funktionen“, für „Funktionen des hämatologischen und des Immunsystems“ und für „Muskuloskeletale Funktionen“.

In der Begründung zu den  "Gemeinsamen Grundsätzen" Teil A wird. u.a. ausgeführt, dass die medizinische Bewertung des Grades der Behinderung künftig ausschließlich final erfolgen soll. Der Grad der Schädigungsfolgen hingegen bewertet nur die Beeinträchtigung der Teilhabe, die nachgewiesenermaßen Folge einer schädigungsbedingten Gesundheitsstörung ist. Dies bedeutet, dass der Grad der Behinderung im Einzelfall höher liegen kann als der Grad der Schädigungsfolgen. Die medizinischen Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen eine Beeinträchtigung als Schädigungsfolge zu bewerten ist (Kausalität), sind in Teil C dieses Anhangs zur Verordnung niedergelegt.  

Derzeit werden bereits die Stellungnahmen der Verbände im BMAS geprüft. Weitere Gespräche sollen mit den Schwerbehindertenvertretungen und -beiräten (wahrscheinlich im Dezember) geführt werden.  

Der Entwurf der Verordnung ist im Anhang beigefügt.

Entwurf_6-ÄndVO-VersMedV_2018-08-28.pdf