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SGB IX Förderrichtlinie zur Durchführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung"

Heute wurde die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht. Gefördert werden niedrigschwellige Angebote einer unabhängigen Teilhabeberatung zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.

Mit der Förderung soll die Beratungsmethode des „Peer Counseling“ ausgebaut werden. Leistungserbringer sind jedoch nicht von der Antragstellung ausgeschlossen, wenn es für eine ausreichende Abdeckung an regionalen Beratungsangeboten und/oder an Angeboten für spezifische Teilhabebeeinträchtigungen erforderlich ist. In diesem Fall ist eine organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung von den Bereichen der Leistungserbringung vom Antragsteller nachzuweisen.

Das Beratungsangebot soll ergänzend und nicht in Konkurrenz zur gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX und anderen Angeboten zur Verfügung stehen. Vorhandene Strukturen und bestehende Angebote sind bevorzugt zu nutzen bzw. auszubauen und qualitativ zu verbessern. Antragsberechtigt sind juristische Personen (keine Einzelpersonen).

Die maximale Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 95 %. Mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen als Eigenanteil aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum beginnt frühestens zum 1. Januar 2018. Die Laufzeit der ersten Bewilligung beträgt maximal 36 Monate und kann auf höchstens 60 Monate verlängert werden. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2022, soweit der Gesetzgeber die Förderung nicht entfristet.

Die erste Förderperiode beginnt am 1. Januar 2018. Anträge auf Förderung sind mindestens 4 Monate vor Beginn dieser Förderperiode, also spätestens am 31. August 2017 bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin www.gsub.de einzureichen.

Die zweite Förderperiode startet am 1. April 2018. Die Frist für die Einreichung dieser Anträge endet am 30. November 2017. Die Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie die Prüfung des Nachweises der Verwendung erfolgt durch die gsub. Förderanträge sind über die webbasierte Fördermitteldatenbank ProDaBa.2020 elektronisch zu stellen. Zu beachten ist, dass der ausgedruckte Antrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift unmittelbar an die gsub zu richten ist.

Im Anhang sind folgende Unterlagen beigefügt:

- die Bekanntmachung Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen (vom 17. Mai 2017)

- das Antragsformular

- der Leitfaden für Antragsteller

- der Leitfaden für Gender-Mainstreaming

- die allgemeinen Nebenbestimmungen sowie die

- die Verwaltungsvorschriften.

EUTB_Foerderrichtlinie.pdfEUTB_Antragsformular.pdfEUTB_Leitfaden_Antragsteller.pdfEUTB_Leitfaden_Gender_MS.pdfEUTB_Allgemeine_Nebenbestimmungen.pdfEUTB_Verwaltungsvorschriften.pdf