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Sonderregelung des G-BA zur Arbeitsunfähigkeit im Bundesanzeiger veröffentlicht

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Beschluss vom 18. März 2022 die bundeseinheitliche Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Der Beschluss wurde am 8. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Am 21. März 2022 hatte der Paritätische in einer Fachinformation über die Verlängerung der bundeseinheitlichen Sonderregelung berichtet, mit welcher es Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, möglich ist, sich weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krank schreiben zu lassen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Der Beschluss, mit Wirkung zum 1. April 2022, wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht.