Sozialbudget 2023 veröffentlicht
Angesichts aktueller Debatten über die Finanzierbarkeit des Sozialstaates in Deutschland ist es manchmal hilfreich in offizielle Berichte über die Ausgaben und die Finanzierung der sozialen Leistungen zu schauen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jüngst eine hilfreiche Broschüre zum Sozialbudget 2023 veröffentlicht.
Das Sozialbudget dokumentiert in einem jährlichen Rhythmus das Leistungsspektrum der sozialen Leistungen und ihrer Finanzierung. Aus der Darstellung sollen hier ein paar wenige Befunde herausgehoben werden.
Der Gesamtumfang aller Leistungen betrug nach vorläufigen Ergebnissen 2023 rund 1.249 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein nominaler Zuwachs von 5,2 Prozent. Da aber parallel das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 6,3 Prozent zunahm, war die Sozialleistungsquote gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Diese sog. Sozialleistungsquote betrug 2023 30,3 Prozent - ein Rückgang um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Es ist demnach keineswegs zutreffend, dass der Sozialstaat immer umfassender wird. Die Sozialleistungen steigen keineswegs weiter an, sondern sinken in Relation zum Reichtum des Landes seit einem Höchststand infolge der Corona-Krise (2020: 32,8 Prozent) wieder auf das Vor-Corona-Niveau. In dem Jahrzehnt davor lag die Sozialleistungsquote relativ stabil zwischen 29 und 30 Prozent des BIP.
Bemerkenswert ist zudem die Zusammensetzung des Sozialbudgets nach den verschiedenen Sicherungszweigen. Die großen Posten sind die Renten- und die Krankenversicherung. Diese machen 29,6 Prozent (Rente) bzw. 25,4 (Krankheit) Prozent des Sozialbudgets aus. Die weiteren Zweige fallen gegenüber diesen beiden Bereichen deutlich zurück. So beträgt der Anteil, der für das Bürgergeld ausgegeben wird, gerade einmal 4,2 Prozent des Sozialbudgets. Wenn man bedenkt, dass das Bürgergeld im Jahresdurchschnitt 2023 für 5,5 Mio. Leistungsberechtigte die zentrale Existenzgrundlage darstellt, dann ist das ein bescheidener Ausgabenposten. 2023 betrugen die Ausgaben für das Bürgergeld 1,3 Prozent des BIP - wie auch schon in den Jahren 2020 und 2021 (2010 waren es noch 1,8 Prozent des BIP). So betrachtet, kann bei dieser Leistung keineswegs von einer Ausgabensteigerung gesprochen werden - ungeachtet der jüngsten Debatte, bei der von interessierter Seite über massive Ausgabensteigerungen infolge der Bürgergeldreform geklagt wurde.
Für die Freie Wohlfahrtspflege relevant sind die Posten Sozialhilfe und Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe: diese machen 3,8 Prozent (Sozialhilfe / Eingliederungshilfe) bzw. 4,9 Prozent (Kinder- und Jugendhilfe) des Sozialbudgets aus. Der Anteil der Freien Wohlfahrtspflege ist in den Statistiken nicht abgebildet.
Finanziert werden die Leistungen in der Summe durch Beiträge der Arbeitgeber (34 Prozent) und Versicherten (30,7 Prozent) sowie zu einem Drittel durch Zuschüsse des Staates (33,6 Prozent). Der höhere Anteil der Arbeitgeber gegenüber den Versicherten ergibt sich durch Leistungen jenseits der Sozialversicherungen wie vor allem Entgeltfortzahlung (5,2 Prozent des Sozialbudgets) und betriebliche Altersversorgung (2,3 Prozent des Sozialbudgets).
Weitere Informationen und Details lassen sich dem im Anhang verlinkten Sozialbudget entnehmen.