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Sozialstaat schützen heißt Rechte sichern – Organisierten Leistungsmissbrauch gezielt bekämpfen, ohne Leistungsberechtigte unter Generalverdacht zu stellen

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung vorgelegt, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung. Vorgesehen sind unter anderem ein verstärkter Datenaustausch zwischen Behörden, KI-gestützte Analysen und Änderungen beim Zugang zu Sozialleistungen. Der Paritätische Gesamtverband betont: Organisierter Leistungsmissbrauch und ausbeuterische Strukturen müssen konsequent bekämpft werden. Gleichzeitig dürfen Leistungsberechtigte nicht unter Generalverdacht gestellt und bestehende Hürden beim Zugang zu existenzsichernden Leistungen nicht weiter erhöht werden. Besonders kritisch wird die Verknüpfung von Leistungsmissbrauch mit EU-Zuwanderung sowie fehlende Schutzmaßnahmen für Menschen in ausbeuterischen Wohnverhältnissen bewertet. Wer gegen menschenunwürdige Unterbringung vorgeht, muss zugleich sicherstellen, dass die betroffenen Menschen nicht wohnungslos werden.

Im Mittelpunkt des zehn Punkte umfassenden Aktionsplans stehen Maßnahmen zur besseren Aufdeckung und Verfolgung von Sozialleistungsmissbrauch. Dazu gehören insbesondere ein erweiterter Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz- und Sicherheitsbehörden, der Einsatz KI-gestützter Analysesysteme sowie eine engere Zusammenarbeit von Sozialleistungs- und Ordnungsbehörden. Darüber hinaus sind Änderungen im Sozialleistungs- und Freizügigkeitsrecht vorgesehen.

Der Paritätische Gesamtverband stellt klar: Vorsätzlicher Sozialleistungsbetrug ist nicht hinnehmbar. Wer ihn begeht, muss mit den Mitteln des Rechtsstaates zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt insbesondere dort, wo organisierte Strukturen die Notlage von Menschen ausnutzen, Beschäftigungsverhältnisse fingieren, Löhne vorenthalten oder Menschen in unzumutbaren Wohnverhältnissen unterbringen und sich dabei auf Kosten der Betroffenen und der Allgemeinheit bereichern.

Dieser Grundsatz muss allerdings für alle Formen der rechtswidrigen Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit gleichermaßen gelten. Eine Untersuchung von Finanzwende im September 2026 zur Verfolgung von Sozialleistungsbetrug und Steuerhinterziehung zeigt jedoch eine deutliche Ungleichbehandlung: Einkommensschwächere Beschuldigte werden sowohl auf gesetzlicher Ebene als auch bei Kontrolldichte und Rechtsdurchsetzung vielfach strenger behandelt als finanziell gut aufgestellte Wirtschaftsstraftäter*innen. Zugespitzt: Umso ökonomisch stärker die Straftäter:innen aufgestellt sind, desto geringer ist das Risiko für sie zur Rechenschaft gezogen zu werden. www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/finanzkriminalitaet/gleichheit-vor-dem-gesetz-wird-steuerhinterziehung-so-konsequent-verfolgt-wie-sozialleistungsbetrug/

Aus Sicht des Paritätischen sollte ein einfacher rechtsstaatlicher Grundsatz gelten: Rechtsverstöße müssen konsequent verfolgt werden. Die Intensität staatlicher Kontrolle und Rechtsdurchsetzung sollte sich dabei am tatsächlichen Ausmaß und an der Schwere des jeweiligen Problems orientieren und nicht an der sozialen oder wirtschaftlichen Stellung derjenigen, gegen die sich die Kontrolle richtet.

Für den Paritätischen ist entscheidend: Die große Mehrheit der Menschen, die Sozialleistungen beantragen und beziehen, darf nicht aufgrund einzelner Missbrauchsfälle unter Generalverdacht gestellt werden. Menschen beantragen Sozialleistungen, weil sie diese zur Sicherung ihrer Existenz benötigen und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie weisen Einkommen und Vermögen nach, legen ihre Wohnkosten offen und erfüllen umfangreiche Mitwirkungspflichten. Für viele bedeutet bereits das bestehende Antragsverfahren einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Einzelne Missbrauchsfälle dürfen deshalb nicht zum Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Misstrauenskultur gegenüber Leistungsberechtigten werden.

Sozialleistungen sind schließlich gesetzlich verbriefte Ansprüche, sie dienen der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Menschen können durch Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen, Krankheit, Behinderung, Erwerbsminderung, Trennung, hohe Wohnkosten oder andere Lebenskrisen in Situationen geraten, in denen sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ein funktionierender Sozialstaat muss deshalb gewährleisten, dass Menschen ihre rechtmäßigen Ansprüche einfach, rechtzeitig und diskriminierungsfrei wahrnehmen können. 

Aus der Praxis der Beratungsstellen unserer Mitgliedsorganisationen wissen wir, welche Folgen ein Klima des Misstrauens gegenüber Leistungsberechtigten haben kann. Wenn Anträge aufgrund eines Generalverdachts besonders restriktiv behandelt oder Leistungen zunächst verweigert werden, kann dies für Menschen ohne finanzielle Rücklagen schnell existenzielle Folgen haben. Verzögerungen bei existenzsichernden Leistungen können Miet- und Energieschulden, Verschuldung und weitere soziale Notlagen nach sich ziehen.

Ein Aktionsplan gegen Leistungsmissbrauch muss sich deshalb daran messen lassen, ob er gezielt gegen organisierte Ausbeutungsstrukturen vorgeht, ohne gleichzeitig die Hürden für den legalen und notwendigen Bezug von Sozialleistungen zu erhöhen.

Um es umgangssprachlich zu formulieren: Wer sich an Schrottimmobilien bereichert, ist zur Verantwortung zu ziehen. Wer hingegen aus Not in einer Schrottimmobilien leben muss, braucht zunächst Unterstützung.

Besonders kritisch sieht der Paritätische vor diesem Hintergrund die starke Verknüpfung des Themas Leistungsmissbrauch mit EU-Zuwanderung. Bereits der Titel des Aktionsplans stellt diesen Zusammenhang ausdrücklich her. Im Text selbst wird ein „besonderer Fokus“ auf Konstellationen im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung gelegt. Die Bundesregierung verweist dabei auf Berichte einer zunehmenden Zahl von Kommunen über problematische Konstellationen und beschreibt zugleich einen Teil der Zugewanderten selbst als Opfer ausbeuterischer Strukturen. 

Problematische und kriminelle Strukturen müssen unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit konsequent bekämpft werden. Wo Menschen aus anderen EU-Staaten durch Scheinarbeitsverhältnisse, Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße, menschenunwürdige Unterbringung oder andere Geschäftsmodelle ausgebeutet werden, müssen insbesondere die dahinterstehenden organisierten Strukturen in den Mittelpunkt der Rechtsdurchsetzung rücken.

Aus einzelnen oder lokal gehäuften Problemlagen darf jedoch kein pauschaler Missbrauchsverdacht gegenüber EU-Bürger*innen oder Menschen mit Migrationsgeschichte entstehen. Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder zugeschriebene ethnische Zugehörigkeit dürfen weder unmittelbar noch mittelbar dazu führen, dass Menschen bei der Beantragung von Sozialleistungen grundsätzlich stärker unter Verdacht stehen.

Gerade die Verbindung von Leistungsmissbrauch und Ausbeutung erfordert eine differenzierte Perspektive: Leistungsbeziehende können zugleich Opfer organisierter Ausbeutung sein. Positiv bewertet der Paritätische daher die geplante Stärkung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten wie „Faire Mobilität“ und EhAP Plus sowie von Hilfen für Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Niedrigschwellige, unabhängige Beratung ist zentral, damit Betroffene ihre Rechte kennen und sich aus ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen lösen können.

Ausbeuterische Wohnverhältnisse bekämpfen – Schutz vor Wohnungslosigkeit sicherstellen

Eine entscheidende Leerstelle weist der Aktionsplan jedoch beim Schutz der Bewohner*innen ausbeuterischer und menschenunwürdiger Wohnverhältnisse auf. Zwar sollen Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, gegen sogenannte Schrottimmobilien, Überbelegung, nicht bewohnbaren oder gesundheitsgefährdenden Wohnraum und missbräuchliche Vermietungspraktiken vorzugehen. Auch soll verhindert werden, dass unangemessene Mieten für Unterkünfte in Schrottimmobilien über Sozialleistungen finanziert werden. Der Aktionsplan lässt jedoch offen, was mit den dort lebenden Menschen geschieht, wenn solche Wohnverhältnisse beendet, Wohnungen für unbewohnbar erklärt oder Unterkunftskosten nicht mehr übernommen werden. Eine wohnungspolitische Anschlussstrategie, die den Zugang zu sicherem und menschenwürdigem Ersatzwohnraum gewährleistet, ist im vorliegenden Aktionsplan nicht erkennbar.

Aus Sicht des Paritätischen darf die Bekämpfung ausbeuterischer Wohnverhältnisse nicht in Wohnungslosigkeit münden. Der Staat steht hier in einer besonderen Verantwortung: Menschen müssen vor gesundheitsgefährdender Unterbringung und ausbeuterischen Vermietungspraktiken geschützt werden – und zugleich die Sicherheit haben, nach einer behördlichen Intervention nicht ohne Unterkunft dazustehen. Dazu braucht es verbindliche Verfahren zur Sicherung von Ersatzwohnraum, eine enge Verzahnung von Wohnungsnotfallhilfe, Sozialverwaltung, kommunalen Wohnungsstellen und Beratungsangeboten sowie ausreichend zugänglichen, menschenwürdigen und bezahlbaren Wohnraum.

Ein solcher Schutz ist zugleich eine Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung ausbeuterischer Strukturen. Wer befürchten muss, nach einer Meldung über Überbelegung, gesundheitsgefährdenden Wohnraum oder ausbeuterische Vermietungspraktiken die eigene Unterkunft zu verlieren und womöglich wohnungslos zu werden, hat einen nachvollziehbaren Grund, selbst unzumutbare Wohnverhältnisse nicht gegenüber Behörden offenzulegen. Das kann Abhängigkeiten von organisierter Ausbeutung verfestigen. Wer dagegen darauf vertrauen kann, dass der Staat die eigenen Rechte schützt, dass Beratung zugänglich ist und im Falle einer notwendigen Räumung oder Nutzungsuntersagung eine menschenwürdige Wohnalternative gesichert wird, kann sich leichter aus solchen Verhältnissen lösen und Missstände anzeigen.

Diesen Kreislauf aus Wohnungsnot, Abhängigkeit und Ausbeutung gilt es zu durchbrechen. Konsequentes ordnungsrechtliches Vorgehen gegen diejenigen, die mit menschenunwürdigen Wohnverhältnissen Geschäfte machen, muss deshalb mit einem ebenso konsequenten sozialstaatlichen Schutz der Bewohner*innen verbunden werden. Die Bekämpfung von Schrottimmobilien darf nicht bei der Schließung einer Wohnung enden. Sie ist erst dann sozialpolitisch erfolgreich, wenn die betroffenen Menschen anschließend sicherer und menschenwürdiger wohnen als zuvor.