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Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Mit Schreiben des BMFSFJ vom 12.05.2023 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eingeladen worden, zur nicht final ressortabgestimmten Arbeitsfassung des Nationalen Aktionsplans “Neue Chancen für Kinder in Deutschland” Stellung zu nehmen.

Einführende Bemerkungen:

Der vorliegende Entwurf betont, dass die öffentlichen Haushalte bzw. Sozialleistungssysteme durch diesen Aktionsplan nicht präjudiziert werden und Belastungen oder personelle Mehrbedarfe unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weisen darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Kindergarantie ohne zielgerichtete Investitionen in Bildung, Gesundheit und Wohnen nicht gelingen wird. Vor diesem Hintergrund scheint es förderlicher, die Bundesregierung würde sich angelehnt an die Ziele der „Agenda 2030 – Nachhaltige Familienpolitik“ (2019) zu konkreten Maßnahmen verpflichten und deren auskömmliche Finanzierung einplanen.

Der vorliegende Entwurf betont weiterhin, dass bei der Umsetzung des NAP die von der Verfassung vorgegebene Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen sei. Dies darf aber nach Ansicht der BAGFW kein Hinderungsgrund für eine verbesserte strategische Steuerung sowie für angemessene Kooperationsmechanismen sein. Die “Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder” vom 14. Juni 2021, eine Kohärenz der sozial-, bildungs-, gesundheits-, ernährungs- und wohnungspolitischen sowie arbeitsmarktbezogenen Strategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, erfordert konkrete Konzepte, wie diese Strategien bspw. anhand einer sozial-integrativen Sozialplanung sinnvoll gesteuert und miteinander durch eine integrierte fachvernetzende Planung verzahnt werden können. Dies sollte bei der Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs bedacht werden.

Konkrete Empfehlungen und die Stellungnahme im Einzelnen - in den Anlagen.