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Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des BMFSFJ und des BMG für eine Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung &#8

Die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) regelt das Nähere zu der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung und stellt eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes dar. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben hierzu am 06.07.2018 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die mündliche Anhörung im BMG erfolgt am 13.07.2018.

Leider bleibt die Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an einigen Stellen unkonkret und eröffnet den Ländern weitreichende Umsetzungsspielräume, so dass es vermutlich zu einer Vielzahl unterschiedlicher Festlegungen und Prozessabläufe kommen wird, ohne dass der Gesetzgeber daran beteiligt ist. So fehlen beispielhaft konkretisierende Regelungen zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildung.

Zusammenfassend können folgende Punkte hervorgehoben werden:

  • Vorhaltekosten der Pflegeschulen werden nicht berücksichtigt.
  • Individualbudgets müssen ermöglicht und Übergangsregelungen für Pauschalbudgets verbessert werden.
  • Pauschalbudgets müssen auch bei Strukturverträgen ermöglicht werden.
  • Anschubfinanzierung für die Pflegeschulen ist nicht geregelt.
  • Anschubfinanzierung für den Ausgleichsfonds ist nicht geregelt.
  • Umsatzsteuerfreiheit für den Ausgleichsfonds sollte verankert werden.
  • Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildungskosten im Insolvenzfall muss geregelt werden.
  • Investitionskosten für die Pflegeschulen muss sichergestellt werden.
  • Umsatzanteile oder Erträge des SGB XI-Bereichs sollten in Abgrenzung zum Gesamtumsatz/Ertrag des ambulanten Pflegedienstes festgelegt werden.


2018-07-06 Stellgn. zur Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung.pdf2018-07-06 Stellgn. zur Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung.pdf2018 06 18 PflAFinV ReferentenE.pdf2018 06 18 PflAFinV ReferentenE.pdf