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Stellungnahme der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickeln. Gleichzeitig will sie damit erste digitale Grundlagen für das geplante Primärversorgungssystem schaffen. Der Paritätische Gesamtverband hatte sich bereits innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) mit den anderen Spitzenverbänden mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf in der Verbändeanhörung positioniert und begleitet nun das parlamentarische Verfahren mit einer angepassten Stellungnahme zum Kabinettsentwurf.

Die BAGFW sieht im GeDIG wichtige Fortschritte für die Digitalisierung und begrüßt die Gesetzesinitiative als längst überfälligen Schritt ausdrücklich. Jedoch sieht sie sehr kritisch, dass der Pflege bei der Ausgestaltung der digitalen Ersteinschätzung (§ 360b SGB V) keinerlei Rolle zugemessen wird. Die Berufsorganisationen und in der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Leistungserbringer der Pflege müssen verbindlich in den Kreis der Organisationen aufgenommen werden, die die Anforderungen an das Instrument festlegen. Zudem muss im Ergebnis der Ersteinschätzung auch eine Versorgung durch Pflegefachpersonen vorgesehen werden, unabhängig von der angesteuerten Versorgungsebene.

In einem zukunftsfähigen Primärversorgungssystem kommt der Pflege eine tragende Rolle zu, etwa durch Community Health Nursing. Der Paritätische unterstützt diese Forderungen ausdrücklich. Sie knüpfen unmittelbar an seine unlängst beschlossenen Paritätischen Eckpunkte für eine niedrigschwellige, barrierefreie und vernetzte Primärversorgung an: Die digitalen Weichen, die mit dem GeDIG gestellt werden, prägen das künftige Primärversorgungssystem maßgeblich. Digitale Zugang zur Primärversorgung müssen deshalb von Anfang an multiprofessionell, sozialraumorientiert und für alle Menschen zugänglich angelegt sein, unter gleichberechtigter Einbindung der Pflege und der sozialen Dienste. Paritätische Eckpunkte Primärversorgung

Die digitale Ersteinschätzung darf außerdem nicht zur faktischen Zugangshürde werden: Digitale Tools dürfen keine automatisierten Versorgungsentscheidungen treffen und persönliche, analoge und aufsuchende Zugangswege nicht ersetzen. Entschieden lehnt die BAGFW ab, dass Hilfesuchende, bei denen kein Behandlungsbedarf festgestellt wird, außer digitalen Informationen zur Selbstversorgung kein weiteres Unterstützungsangebot erhalten.

Digitale Anwendungen einschließlich der elektronischen Patientenakte müssen barrierefrei, mehrsprachig und in Leichter Sprache nutzbar sein; Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenzen muss weiterhin ein gleichwertiger analoger Zugang zur Versorgung offenstehen.

Bei digitalen Terminbuchungsplattformen darf es keine Benachteiligung gesetzlich Versicherter gegenüber Privatversicherten geben – maßgeblich muss allein der medizinische Bedarf sein.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die BAGFW zudem bei den rund 250 nicht ganztägig ambulanten Rehabilitationseinrichtungen für abhängigkeitserkrankte Menschen (ARS-Einrichtungen), die überwiegend von frei-gemeinnützigen Trägern betrieben werden. Nach § 301 Abs. 4 SGB V müssen sie sich ab 2027 an der elektronischen Datenübermittlung beteiligen. Die dafür notwendige Software können die Einrichtungen angesichts von Kürzungen und steigenden Betriebskosten jedoch nicht finanzieren; Angebote der ambulanten Suchthilfe sind damit in ihrer Existenz gefährdet. Die BAGFW schlägt deshalb einen neuen § 301b SGB V vor: Die Kosten für technische Ausstattung und Betrieb sollen den Einrichtungen ab 2027 ausgeglichen und anteilig zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Deutscher Rentenversicherung aufgeteilt werden.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 15. Juli 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag fand am 7. Oktober statt. Am 14. Oktober stand das GeDIG im Rahmen einer öffentlichen Anhörung auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Die abschließende 2./3. Lesung im Bundestag sowie der zweite Durchgang im Bundesrat stehen noch aus; Termine sind bislang nicht bekannt.

Die Stellungnahme der BAGFW ist dieser Fachinformation beigefügt.