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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu dem Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetz

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das sogenannte Gute‐KiTa‐Gesetz (KiQuTG) fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Dabei sollen insbesondere die Aspekte Verbesserung der Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot berücksichtigt werden.

Der Paritätische begrüßt, dass der Bund die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch weiterhin fördern will. Die Qualitätsentwicklung ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam erfolgreich gestaltet werden kann. Insofern ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Beteiligung des Bundes weitere zwei Jahre erfolgen und zum Ende der 20. Legislaturperiode auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Kindertageseinrichtungen brauchen Planungssicherheit und Kontinuität. Zwei Jahre Arbeit unter Pandemiebedingungen haben viele Kindertageseinrichtungen an den Rand ihrer Möglichkeiten gebracht.

Der Paritätische Gesamtverband bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) Stellung nehmen zu können. Als Vertreter von über 5.600 Kindertageseinrichtungen in Deutschland nehmen wir tagtäglich die enormen Herausforderungen bei der Sicherung der Qualität in der Kinderta-gesbetreuung wahr. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt daher die Fokussierung auf die prioritären Handlungsfelder als einen plausiblen und praktikablen Weg zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz, das bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern entwickelt werden soll, um bundesweit vergleichbare Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung zu gewährleisten.

Insbesondere begrüßt der Paritätische dass mit Artikel 1 Nr. 1 KiTa-Qualitätsgesetz eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen vermieden werden soll. Daher wird es als zielführend bewertet, dass stufenweise eine Fokussierung auf Maßnahmen in priorisierten Handlungsfelder erfolgt. Damit kann aus Sicht des Paritätischen eine effektive Stärkung der priorisierten Handlungsfelder erreicht werden.

Die gesamte Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes finden sie anbei.