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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Der Referentenentwurf des BMI vom 27.05.22 enthält zum einen Regelungen zur Einführung des sog. Chancen-Aufenthaltsrechts (für diejenigen, die sich am 01.01.2022 fünf Jahre hier mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung aufhalten), daneben aber auch Regelungen zu sonstigen Bleiberechtsnormen, Familiennachzug, Fachkräftezuwanderung sowie Abschiebungs- und Ausweisungsrecht.

Die Einführung eines sog. Chancen-Aufenthaltsrechts als Brücke in eine der bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen ist grundsätzlich begrüßenswert. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich seit Langem dafür aus, Menschen mit einer Duldung nach spätestens 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht zu verleihen.

Damit die geplante Regelung nicht ihr Ziel verfehlt, Kettenduldungen zu beenden sowie die Integration der betroffenen Menschen zu fördern, bedarf es jedoch noch einiger wesentlicher Korrekturenam Gesetzentwurf.

Darüber hinaus braucht es bereits jetzt weiterer im Koalitionsvertrag vorgesehener Maßnahmen, die der vorgesehene Referentenentwurf missen lässt, um den angestrebten Richtungswechsel der neuen Regierung konsequent anzugehen:

  • Streichung der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (§ 60b AufenthG), da diese durch das damit einhergehende Arbeitsverbot und die Nichtanrechenbarkeit der Voraufenthaltszeiten eine Aufenthaltsverfestigung und somit das Ende von Kettenduldungen verhindert.
  •  Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Integrationskurs – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - für alle Neueinreisenden von Anfang an – unabhängig von Aufenthaltsstatus, der Bleibeperspektive oder der Arbeitsmarktnähe, da nur so frühzeitig Sprachkenntnisse erworben werden können, die eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
  •  Streichung bestehender Arbeitsverbote für alle Asylsuchenden, Geduldeten und Inhaber*innen humanitärer Aufenthaltstitel, da diese die soziale und ökonomische Teilhabe verhindern
  • Abschaffung des Erfordernisses von Deutschkenntnissen vor der Einreise beim Familiennachzug für alle Menschen, nicht nur für Fachkräfte

Die geplanten Verschärfungen im Ausweisungs- und Abschiebungshaftrecht hingegen lehnt der Paritätische Gesamtverband entschieden ab. Die Gesetzesbegründung lässt an keiner Stelle erkennen, warum gerade diese Maßnahmen geeignet und erforderlich wären, um Personen abzuschieben und warum es erforderlich ist, den Maßstab für eine Ausweisung von anerkannten Geflüchteten und subsidiär Geschützten derart massiv abzusenken.