Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG)
Der Paritätische Gesamtverband hat anlässlich der Ausschussanhörung am 22.06.2026 zum Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) vom 29. April 2026 Stellung genommen.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar.
Der Paritätische Gesamtverband erkennt an, dass angesichts einer strukturellen Deckungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 gesetzgeberisches Handeln dringend erforderlich ist und verweist eingangs auf seine Vorschläge für eine Reform des Sozialstaats zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen. Die Finanzierungslücke in der GKV erfordert auch aus Paritätischer Sicht eine Kombination aus Ausgabenbegrenzung, Effizienzsteigerung und einnahmeseitigen Maßnahmen. Allerdings ist bei der Auswahl der Kommissionsvorschläge eine bedenkliche soziale Schieflage entstanden. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Belastungen gleichmäßig zu verteilen, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes nicht umgesetzt worden. Die Maßnahmen sind ausdrücklich an der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Betroffenen Akteure
auszurichten. Einkommensschwache Haushalte und Grundsicherungsempfänger*innen haben angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre keinerlei finanziellen Spielraum selbst für scheinbar überschaubare Zusatzbelastungen wie etwa die Erhöhung der Zuzahlungen um 50%. Gleichzeitig bedarf es eines ehrlichen Diskurses über die Belastungsfähigkeiten im Bereich der Leistungserbringer und vor allen Dingen der pharmazeutischen Industrie. Die in den letzten Wochen auf Druck der Industrie erfolgte schrittweise Aushöhlung des Herstellerabschlags führt zu einem weiter steigenden Druck im Gesetzgebungsverfahren, Versicherte noch stärker zu belasten. Dies ist den Versicherten nicht mehr zu vermitteln und entschieden abzulehnen. Das Gesetz setzt immer noch zu einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung. Letzteres sind häufig Frauen, so dass der Gesetzentwurf auch eine klare geschlechterspezifische Unwucht aufweist. Trotz der mehrfachen Ankündigungen der Bundesministerin, die Reform sozialverträglich gestalten zu wollen, liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Maßnahmen auf primär ökonomisch ansetzenden Hebeln, die keine ausreichende Schutzwirkung für einkommensschwache Menschen aufweisen. Zudem fehlt ein klarer Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung als maßgebliche Leitlinien für eine Reform des Gesundheitswesens. Ungeachtet vieler Beispiele in anderen Ländern fehlt der Mut zu echten Systemveränderungen, die Prävention und Gesundheitsförderung, sprechende Medizin und Gesundheitskompetenz stärken sowie der voranschreitenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens Einhalt gebieten. Die Phantasie- und Mutlosigkeit führt sogar dazu, dass etwa mit der Aufweichung der Tarifrefinanzierung qualitativ stabilisierende Errungenschaften der letzten Jahre wieder zunichte gemacht werden. Es bleibt mithin bei einer rein kurativen Symptombehandlung mit sozialer Schieflage.
Den Kabinettsentwurf und die Stellungnahme des Paritätischen sind dieser Fachinformation beigefügt.