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Stellungnahme: Referentenentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Der Paritätische Gesamtverband wird zu dem vorliegenden Referentenentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (kurz: TSVG) des Bundesministeriums für Gesundheit gemeinsam mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbänden eine detaillierte Stellungnahme beim Bundesministerium für Gesundheit einreichen.Nur zu einem Aspekt nimmt der Paritätische aufgrund seiner besonderen Mitgliederstruktur im Bereich der Krebs-Selbsthilfe, der „Kryokonservierung“, gesondert Stellung (§ 27a Absatz 4 SGB V).

Mit dem umfangreichen Terminservice- und Versorgungsgesetz setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, den Zugang zur medizinischen Versorgung (z.B. Arzttermine) für gesetzlich Versicherte deutlich zu verbessern. Geplant ist, die Aufgaben der Terminservicestellen zu erweitern und das Sprechstundenangebot niedergelassener Ärztinnen und Ärzten zu erhöhen. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Einrichtungen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten (z.B. Patientenbusse). Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um einige wichtige Angebote erweitert (Kryokonservierung, Präexpositionsprophylaxe, zahnärztliche Versorgung, elektronische Patientenakte).

Aufgrund seiner besonderen Mitgliederstruktur im Bereich der Krebs-Selbsthilfe nimmt der Paritätische Gesamtverband zu einer einzelnen der geplanten gesetzlichen Neuregelungen, der „Kryokonservierung“, gesondert Stellung (§ 27a Absatz 4 SGB V): Durch diese geplante neue Regelung soll eine Lösung für an Krebs erkrankte Menschen geschaffen werden, die vom Paritätischen Gesamtverband ausdrücklich begrüßt wird. Der Paritätische Gesamtverband setzt sich seit langem für eine entsprechende Gesetzesänderung ein.
Dazu haben sich die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in anliegender Stellungnahme positioniert.
Da insbesondere zum Thema Kryokonservierung verbändeübergreifend kein Konsens erzielt werden konnte, hat der Paritätische Gesamtverband eine eigene Stellungnahme eingebracht.

Rund 16.000 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 11 und 39 Jahren erkranken jedes Jahr in Deutschland an Krebs. Etwa 80 Prozent von ihnen können heute aufgrund medizinischer Fortschritte von ihrer Krebserkrankung geheilt werden. Jedoch müssen die Patient/innen aufgrund der intensiven medikamentösen Therapien, häufig in Kombination mit Bestrahlung, darum fürchten, ihre Fertilität zu gefährden bzw. vollständig zu verlieren. Auch Hormontherapien sind in diesem Sinne nicht unbedenklich, denn diese können die Lebensspanne für die Familienplanung so verschieben, dass diese für Frauen in ein Alter fällt, in dem die natürliche Fruchtbarkeit erheblich absinkt.

Die Kurzstellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, die Stellungnahme der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Referentenentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes sind als pdf-Datei angefügt:

180816_Stellungnahme_Paritätischer_TSVG_Kryokonservierung.pdf180816_Stellungnahme_Paritätischer_TSVG_Kryokonservierung.pdfRefE Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung.pdfRefE Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung.pdfStellungnahme_BAGFW_Ref_Terminservice-undVersorgungsgesetz.pdf