Tag gegen Gewalt an Frauen - bff, ZIF und Der Paritätische legen vor: Lesehilfe und Kommentierung zum Gewalthilfegesetz
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November legen der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) und Der Paritätische eine Lesehilfe und Kommentierung zum Gewalthilfegesetz vor.
Die Lesehilfe soll erstens dazu dienen, die Debatte über die dringend erforderliche Umsetzung in Landesausführungsgesetze zu intensivieren, denn viele der Forderungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes richten sich an die Bundesländer. Zweitens möchten die Organisationen damit auch in dieser Legislatur einen konstruktiven Austausch auf der Bundesebene mit der neuen Bundesregierung initiieren.
Der Gesetzestext ist an manchen Stellen offen, als zivilgesellschaftliche Organisationen haben bff, ZIF und Der Paritätische kaum Einblick in die Lesart des Gesetzgebers - trotzdem möchten sie sich jetzt mit einer Lesehilfe und Kommentierung an die Öffentlichkeit wenden und ganz besonders auch die Kolleg*innen in den Ländern unterstützen, die in die Verhandlungen und Gespräche in den Bundesländern eingebunden sind. Dass in der in der Lesehilfe vertretenen Interpretation Lücken bestehen, liegt in der Natur der Sache.
Zum Gewalthilfegesetz als Hintergrund:
Das Gewalthilfegesetz wurde am 14. Februar 2025 im Bundesrat verabschiedet. Damit ist erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen (ab dem Jahr 2032) einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, wobei der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems beteiligen wird.
Der Paritätische fordert bereits seit Jahren die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Gewaltschutzkonvention des Europarats (sog. Istanbul-Konvention) für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Dabei hat sich der Verband für eine bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt, ausgesprochen. In den Paritätischen Strukturen befinden sich derzeit 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen (Stand: Februar 2025).