Tariftreuegesetz für Bundesvergaben: Referentenentwurf
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) haben Anfang September 2024 einen Referentenentwurf für das lang erwartete Bundestariftreuegesetz vorgelegt. Dem Vernehmen nach ist der weitere Fortgang derzeit ungewiss.
In der Sache geht es um die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 25.000 Euro, die dem Bund zuzurechnen sind. Diese sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten für den Zeitraum und im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung Arbeitsbedingungen gewähren, die sich an einem (repräsentativen) Branchen-Tarifvertrag orientieren. Voraussetzung ist, dass das BMAS zuvor auf Antrag einer Tarifvertragspartei einen solchen (repräsentativen) Tarifvertrag bestimmt und die zu beachtenden Arbeitsbedingungen in einer Rechtsverordnung festgelegt hat. Nachunternehmer und Verleihunternehmen, die zur Ausführung von Aufträgen herangezogen werden, werden ebenfalls in die Pflicht genommen.
Die geplante Tariforientierung in Vergabeverfahren zielt darauf ab, bisherigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Denn bislang gilt: Je besser die Arbeitsbedingungen eines Unternehmens, desto höher die Personalkosten und desto geringer die Aussichten auf den Zuschlag im Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag. Hierdurch werden Unternehmen zum Tarifausstieg und zu Kosteneinsparungen zu Lasten der Beschäftigten animiert.
Darüber hinaus soll das geplante Gesetz u.a. regeln, dass Gewerkschaften zur Mitgliederwerbung künftig auch auf digitalem Weg an die Beschäftigten von Unternehmen herantreten können.
Den Referentenentwurf und eine Übersicht der wichtigsten Regelungsinhalte erhalten Sie in der Anlage.
Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir informieren.