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Thesenpapier der BAGFW: Thesen zur Weiterentwicklung solitärer Kurzzeitpflege

Fachinfo
Erstellt von Melina Frensche

Die Kurzzeitpflege hat für Menschen mit medizinisch-pflegerischem Versorgungsbedarf in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich ist die Kurzzeitpflege vom Gesetzgeber im SGB XI konzipiert worden, um "für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung" oder in anderen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen und zur Entlastung pflegender Angehöriger beizutragen. Der Fachausschuss Altenhilfe und Pflege der BAGFW hat seine Position zur Weiterentwicklung der solitären Kurzzeitpflege im Thesenpapier festgehalten. Ein wichtiges Signal geht von dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus, in dem die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege durch eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung gestärkt werden soll.

Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Dadurch entstehen neue Anforderungen an die Krankenhausnachsorge, insbesondere für Menschen mit medizinisch-pflegerischem Versorgungsbedarf. Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V auch als Krankenhausnachsorge bei fehlender Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Für den pflegerisch-medizinischen Versorgungsbedarf in der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist es allerdings ohne Bedeutung, ob nach einer Krankenhausbehandlung bereits ein langfristiger Unterstützungsbedarf im Sinne des SGB XI festgestellt worden ist oder ob der Pflegebedarf nur vorübergehend besteht.

Nach einer Krankenhausbehandlung ist es oft erforderlich, die persönliche Lebenssituation der veränderten gesundheitlichen Situation anzupassen. Dazu bedarf es eines kontinuierlichen Assessmentverfahrens in der Kurzzeitpflege, das neben dem aktuellen Versorgungsbedarf die individuellen Ressourcen und den perspektivischen Hilfebedarf klärt. Dazu gehört auch die Bewertung verfügbarer formeller und informeller Unterstützungspotentiale.

Die Überleitung aus der Kurzzeitpflege in eine tragfähige, längerfristige Versorgungssituation erfordert eine umfassende Beratung unter Einbeziehung der An- und Zugehörigen zur zukünftigen Lebenssituation, um eine Akzeptanz der neuen veränderten gesundheitlichen Lebenssituation zu unterstützen. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen deshalb entsprechend ihrer erweiterten Versorgungsaufgaben mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.
2018-03-14 Thesen solitäre Kurzzeitpflege_fin.pdf2018-03-14 Thesen solitäre Kurzzeitpflege_fin.pdf