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Überbelegung von Wohnraum: 2020 waren 10,3% der Bevölkerung betroffen

Das Statistische Bundesamt gibt auf Basis der Erhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) an, dass in Deutschland in 2020 knapp 8,5 Millionen Personen in einer überbelegten Wohnung lebten. Alleinerziehende und Alleinlebende seien besonders betroffen.

In einer Pressemeldung (Nr. 506) vom 4. November 2021 berichtet das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Erhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC), dass knapp 8,5 Mio. Menschen in 2020 in einer überbelegten Wohnung lebten. Die Überbelegungsquote liege bei 10,3 Prozent.

Nach Angaben des Statistisches Bundesamtes seien besonders Alleinerziehende und deren Kinder (29,9 Prozent) sowie Alleinstehende (13 Prozent) von einer Überbelegung betroffen.

Betrachtet nach Altersgruppen, seien Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre die Altersgruppe, bei denen mit 16,4 Prozent am häufigsten beengte Wohnverhältnisse auftraten.

In Städten seien zudem mehr Menschen (15 Prozent) von einer Überbelegung betroffen als in ländlichen Gebieten (5,8 Prozent).

Damit die Wohnung nicht als überbelegt gelte, muss gemäß europäischer Definition ein Ein-Personen-Haushalt mindestens zwei Zimmer haben (etwa Wohn- und ein Schlafzimmer).

Weitere Informationen und methodische Hinweise unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_506_63.html