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Kindheit im AsylbLG - Befragung unter Beratungsfachkräften erschienen

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist regelmäßig Teil der politischen Debatte. Meist geht es um Kürzungen und Abschreckung, kaum jedoch um die Situation der Leistungsbezieher*innen selbst. Besonders selten wird auf die Lebenssituation von Kindern im AsylbLG-Bezug eingegangen. Anhand einer Umfrage unter knapp 450 Beratungsfachkräften haben der Paritätische Gesamtverband und Save the Children versucht, diese Lücke zu schließen. Die zahlreichen und detaillierten Rückmeldungen zeigen zahlreiche, teils dramatische negative Auswirkungen des AsylbLG auf Kinder.

Die Umfrage zeigt deutlich und umfassend, wie die rund 100.000 Kinder im Grundleistungsbezug des AsylbLG strukturell in ihrer Teilhabe eingeschränkt werden. In diesem Sondersystem erhalten sie Leistungen, die deutlich unterhalb des Existenzminimums liegen, wobei vulnerable Gruppen wie Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oder psychisch belastete Kinder besonders benachteiligt werden. 

Neben der Darstellung statistischer Daten wurden für die Publikation auch zahlreiche Schilderungen der Lebensrealität der Leistungsbeziehenden ausgewertet. Damit wird ein umfassender und plastischer Einblick in die Lebenswirklichkeit von Kindern und Familien im AsylbLG-Bezug ermöglicht. So berichten die Befragten u.a. von fehlenden Leistungen und Gesundheitsversorgung für Neugeborene, Leistungskürzungen und -ausschlüssen für Familien oder fehlende Möglichkeiten einer gesunden Ernährung für schwangere Personen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden in der Publikation zudem Handlungsempfehlungen formuliert.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: 

  • Teilhabe: 87 Prozent der Befragten sehen Kinder im AsylbLG-Grundleistungsbezug in nahezu allen Lebensbereichen deutlich in ihrer Teilhabe eingeschränkt.
  • Ernährung: Über 70 Prozent der Befragten halten eine ausreichende und gesunde Ernährung für Kinder im AsylbLG-Bezug für nicht gewährleistet.
  • Bezahlkarte: 90 Prozent der Fachkräfte, die Auskunft zu Bezahlkarten geben können, sehen negative Auswirkungen der Bargeldobergrenze auf Kinder, u. a. durch Stigmatisierung und eingeschränkte soziale Teilhabe.
  • Verzögerungen: 80 Prozent der Befragten berichten von Notsituationen für Neugeborene aufgrund von Verzögerungen bei der Leistungsbewilligung, besonders aufgrund fehlender Geburtsurkunden.
  • Leistungskürzungen und -ausschlüsse: Leistungskürzungen und -ausschlüsse, die mit der neuen GEAS-Gesetzgebung ausgeweitet werden sollen, werden auch bei Familien angewendet und treffen Kinder besonders empfindlich.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Sprachbarrieren, Verwaltungsprobleme, fehlende Informationen und eingeschränkte Mobilität behindern die Inanspruchnahme.
  • Wohnen: 73 Prozent sehen eine Benachteiligung beim Wohnen, vor allem durch Sammelunterkünfte, die vielfach nicht kindgerecht sind.
  • Mobilität: Abgelegene Unterkünfte, die nicht an den ÖPNV angebunden sind, oder die fehlende Kostenübernahme für den ÖPNV erschweren Schulbesuch, Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte.
  • Gesundheit: 74 Prozent sagten, dass Kinder im AsylbLG-Grundleistungsbezug zum Zeitpunkt der Befragung besonders im Bereich Gesundheit eingeschränkt waren. 

Aus der Umfrage ergeben sich unter anderem folgende Handlungsempfehlungen: 

  • Leistungskürzungen und -ausschlüsse bringen laut der Umfrage Kinder und Familien in existenzielle Not. Solche Maßnahmen sind daher zumindest bei Familien mit minderjährigen Kindern für alle Familienmitglieder gesetzlich auszuschließen.
  • Das fehlende Vorliegen von Geburtsurkunden darf nicht zulasten der Leistungsbeziehenden gehen, die Versorgung Neugeborener muss Vorrang haben. Mitarbeiter*innen der Leistungsbehörden sollten für solche Situationen geschult und sensibilisiert werden.
  • Da gesunde Ernährung im AsylbLG nicht möglich ist, muss mit einer ergänzenden Prüfung ermittelt werden, ob die statistisch ermittelten Regelsätze bedarfsgerechte Ernährung ermöglichen.
  • Sprachbarrieren gefährden den Erfolg jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. Ein Rechtsanspruch auf Finanzierung von Sprachmittlung sollte daher im SGB V sowie im Asylbewerberleistungsgesetz verankert werden.
  • Bezahlkarten bedeuten für Kinder laut den Teilnehmenden Stigmatisierung, Scham und größere Armut. Zumindest für Familien mit Kindern sollte der Einsatz von Bezahlkarten ausgeschlossen und stattdessen die Leistungen auf ein Girokonto überwiesen werden.

Die Umfrage kann rechts heruntergeladen werden.