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Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verzögert sich

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das wohl größte behindertenpolitische Reformprojekt der letzten Jahre. Im Jahr 2016 ist es unter der damaligen Koalition von CDU/CSU und SPD mit einer großen Mehrheit beschlossen worden. Ziel war und ist die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Am 8. Mai 2023 stellte die CDU/CSU-Fraktion eine Kleine Anfrage (20/6690) an die Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung noch nicht abschließend sagen, ob die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vollumfänglich erreicht werden können. Dies antwortet sie (20/6935) auf eine Kleine Anfrage (20/6690) der CDU/CSU-Fraktion. Aufgrund der Pandemiefolgen und der insgesamt verzögerten Umsetzung des BTHGs sei die Eingliederungshilfe noch nicht so weiterentwickelt worden, wie es das Gesetz vorsehe. Einen „grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Blick auf Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe“ sieht die Bundesregierung aktuell allerdings nicht.
Um die Umsetzung der Reform weiterhin zu begleiten, seien die entsprechenden Projekte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie die „Wirkungsprognose“ oder die „Umsetzungsbegleitung“ verlängert worden. Auch die Zusammenarbeit der Länder-Bund-Arbeitsgruppe werde fortgesetzt. Grundsätzliche falle die Umsetzung des BTHGs in die Zuständigkeit der Länder, schreibt die Bundesregierung.

Zusammengefasst kommt dieser Bericht zum Ergebnis, dass knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des BTHG die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt ist. Dementsprechend könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, ob die mit dem BTHG verbundenen Ziele erreicht werden.

Die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6690) und die Antwort der Bundesregierung (20/6935) sind dieser Fachinformation beigefügt.