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Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: BMG veröffentlicht Bericht der wissenschaftlichen Evaluation

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den zusammenfassenden Abschlussbericht und die jeweiligen Abschlussberichte der Lose 1-5 aus der wissenschaftlichen Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18c Abs. 2 SGB XI veröffentlicht.

In dem zusammenfassenden Bericht wird dargelegt, dass die Systemumstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff insgesamt gut funktioniert hat. Bei den Pflegebedürftigen konnten nach eigener Aussage hohe Zufriedenheitswerte mit dem neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem darauf aufbauenden Begutachtungsinstrument sowie mit den Leistungen der Pflegeversicherung festgestellt werden. Verwiesen wird auch auf den schon seit 2016 feststellbaren Anstieg der Stellenschlüssel in der stationären Pflege, diese können allerdings nicht im vollen Umfang besetzt werden. Ebenfalls wird auf den mit den Pflegestärkungsgesetzen verbundenen starken Rückgang der Empfängerzahlen in der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Auf bestehende Herausforderungen in der Pflege wird ebenfalls aufmerksam gemacht; dies gilt insbesondere für den Mangel an Pflegefachkräften. Insoweit wurden mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, der Konzertierten Aktion Pflege sowie dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz bereits wichtige Schritte initiiert.

Ein zentrales Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung ist die Feststellung, dass hinsichtlich des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsinstruments in technischer Hinsicht kein Handlungsbedarf besteht. Die Hinweise und Empfehlungen der Evaluatoren erstrecken sich vor allem auf Fragen der Umsetzung in der Einrichtungspraxis, der Information der Versicherten, der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und ggf. der Hilfe zur Pflege in der Praxis und auf Vorschläge im Hinblick auf die Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs.

Den Bericht nach § 18c Abs. 2 SGB XI sowie die Berichte zu den einzelnen Teilprojekten der Evaluation finden Sie auch unter:

www.bundesgesundheitsministerium.de/evaluierungsbericht-pflegebeduerftigkeit

Wissenschaftliche Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststell....pdf