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Umsetzungsprobleme beim Kinderzuschlag - Analyse und Korrekturvorschläge

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist komplex, kompliziert zu beantragen, wenig bekannt und zeichnet sich durch problematische Schnittstellen zu anderen Leistungen aus. Dies macht eine Umfrage von mehr als 600 Beteiligten aus Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, DGB und Zukunftsforum Familie deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis schildern die typischen Probleme bei der Beantragung des KiZ, die bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung dringend gelöst werden müssen.

Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde im Zuge der Agenda-Reformen im Jahr 2005 als vorrangige Leistung für Familien, die auf Grund ihres Einkommens zwar die Existenz der Eltern, jedoch nicht die der Kinder sichern können, eingeführt. Als Zuschlag zum Kindergeld (§ 6 a Bundeskindergeldgesetz) steht der KiZ all denjenigen zu, die mit ihrem Kind / ihren Kindern in einem Haushalt leben, kindergeldberechtigt sind und ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro  Alleinerziehende) bzw. 900 Euro (Elternpaare) erwirtschaften. Wird KiZ bezogen, so haben die Kinder und Jugendlichen zudem Anspruch auf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (§§ 28 SGB II, 34 SGB XII).

Niedrige Quoten der Inanspruchnahme, hohe Komplexität in der Beantragung, mitunter hohe Transferentzugsraten im Zusammenspiel mit anderen Leistungen sowie eine "harte Abbruchkante", d. h. das vollständige Entfallen der Leistung mit Überschreiten einer Höchsteinkommensgrenze, boten in den Jahren nach seiner Einführung immer wieder Anlass zur Kritik am KiZ.

Das "Starke-Familien-Gesetz" aus dem Jahr 2019 als die bislang größte Reform des KiZ hatte daher v. a. das Ziel, die Inanspruchnahme der Leistung deutlich zu erhöhen. Letzte Modifikationen der Leistung fanden durch die Einführung des sogenannten "Notfall-KiZ" statt, der im Verlauf der Corona-Krise den Zugang für betroffene Familien möglichst unbürokratisch öffnen sollte. Vor allem die Verkürzung der Einkommensbemessung vor Bezug des KiZ (von zuvor sechs Monate auf einen Monat) sowie die automatische Verlängerung bei Bezug des Höchstbetrages sollten es Familien erleichtern, KiZ zu beziehen, wenn sich beispielsweise durch Kurzarbeit die Einkommensverhältnisse kurzfristig ändern. Der im April 2020 eingeführte Notfall-KiZ lief Ende September 2020 aus. Bis mindestens Ende März 2022 gilt jedoch nach wie vor die vereinfachte Vermögensprüfung.

Um aktuelle Probleme zu erheben, haben die Verbände der BAGFW Beratungseinrichtungen zum Themenfeld KiZ befragt. Mit ca. 600 Rückmeldungen aus der Praxis liegen nun umfassende Erkenntnisse darüber vor, wie der Kinderzuschlag „vor Ort“ ankommt und was verbessert werden sollte. Die Ergebnisse unserer Befragung geben auch starke Hinweise auf Problemstellungen, die bei der Einführung einer Kindergrundsicherung und bei der Vorbereitung einer Übergangsregelung berücksichtigt werden müssen.

Die Befragung der Beratungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, des DGB und des Zukunftsforums Familie bestätigt deutlich, dass die bisherige 6-Monats-Regelung beim zugrunde gelegten Einkommen ein großes Problem darstellt und dringend reformbedürftig ist. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Bekanntheit des Kinderzuschlags weiterhin dringend gesteigert werden muss, die Überschneidungen mit anderen  Leistungssystemen – insbesondere dem Wohngeld und dem Unterhalt - zu kompliziert sind und die Antragstellung sowie die Einkommensanrechnung insgesamt deutlich vereinfacht werden müssen.

Die gemeinsame Auswertung der Umfrage findet sich auch auf der verlinkten Seite der BAGFW.

Wir danken allen, die an der Durchführung der Erhebung beteiligt waren und / oder die Fragebogen ausgefüllt haben.