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UN-Behindertenrechtskonvention

Partizipation gewährleisten - Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben das Recht, an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM), die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat die allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Thema "Partizipation gewährleisten – eine Aufgabe für Staat und Politik" veröffentlicht. Das vorliegende Papier informiert darüber, wie der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dieses Partizipationsgebot versteht und welche Handlungsempfehlungen er daraus ableitet. Es ist im Anhang beigefügt.

Information_27_Partizipation_gewaehrleisten.pdf