UN-Behindertenrechtskonvention
Partizipation gewährleisten - Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben das Recht, an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM), die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat die allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Thema "Partizipation gewährleisten – eine Aufgabe für Staat und Politik" veröffentlicht. Das vorliegende Papier informiert darüber, wie der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dieses Partizipationsgebot versteht und welche Handlungsempfehlungen er daraus ableitet. Es ist im Anhang beigefügt.
Information_27_Partizipation_gewaehrleisten.pdf