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UN-Behindertenrechtskonvention

Am 07.11.2018 fand die 29. Konsultationen der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention mit den behindertenpolitischen Verbänden beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin statt. Schwerpunkt der Konsultation war u. a. "Die Allgemeine Bemerkung Nr. 7 (2018) über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einschließlich Kindern mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen bei Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens (General comment)".

Die Allgemeinen Bemerkungen wurden vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September dieses Jahres vorgelegt. Nach Informationen des DIM kann es an dieser Vorlage noch zu Änderungen seitens des Fachausschusses kommen. Der Sprachdienst des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die  englische Vorlage übersetzt und eine vorläufige nicht redigierte Version einer  Arbeitsübersetzung vorgelegt. Auch diese ist nicht abschließend.

Die Allgemeinen Bemerkungen sind als Auslegungshinweise zu verstehen, mit denen sich Deutsche Gerichte verpflichtend auseinander zusetzen haben, die sie allerdings nicht rechtsverbindlich  umsetzen müssen. Inhaltlich befassen sich die Allgemeinen Bemerkungen mit den Regelungen in der UN-Behindertenrechtskonvention zur Partizipation und erläutert bzw. kommentiert diese. Darin  werden u.a.

- Begriffsklärungen zu den Organisationen von Menschen mit Behinderungen und zur Zivilgesellschaft, die Teil des Partizipationsprozesses sind,  vorgenommen,

- die Möglichkeiten für Partizipation erläutert, was für alle Politikfelder gilt und den Staat u.a. verpflichtet, die Beweislast zu führen, wenn dieser  z. B. der Auffassung ist, dass bei einzelnen Gesetzgebungsverfahren  oder der Vorbereitung von Studien, Partizipation nicht umgesetzt werden muss.

- die Standards der Partizipation beschrieben, zu denen Schulungen, Trainings, das Bereitstellen von Informationen und Hintergrundinformationen oder die Transparenz bei der Fördermittelvergabe gehören.

- die Zugänglichkeit von Partizipation erläutert, was auch die Kostenerstattung bei der Wahrnehmung von Partizipation umfasst.

Mit den Allgemeinen Bemerkungen zur Partizipation hat der Fachausschuss klare Aussagen zur Umsetzung von Partizipation getroffen, allerdings wird von einigen Teilnehmern angemerkt, dass

- entsprechend der deutschen Arbeitsübersetzung sich der Ausschuss unzureichend zur Partizipation auf der kommunalen Ebene und den notwendigen individuellen Assistenzbedarf geäußert habe.

-  die Übersetzung zu prüfen sei, z.B. werden "verifiable" mit "messbaren"  anstelle von "überprüfbaren" Indikatoren oder "Partizipation" mit "Teilhabe" beschrieben.

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Deutschen Übersetzung, um eine noch nicht redigierte Arbeitsfassung. Die Verbände haben die Möglichkeit, kritische Hinweise zur  Arbeitsübersetzung bzw. Vorschläge, wie der englische Text besser ins deutsche übersetzt werden kann, zu geben. Angestrebt wird eine deutsche Fassung, die mit den Verbänden, dem DIM und dem BMAS abgestimmt wird. An dieser Beratung beim DIM hat auch eine Vertreterin vom Focalpoint beim BMAS teilgenommen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt.

- Eine Rückmeldung der Verbände ist bis zum 07.12.2018 an das DIM, Dr. Leander Palleit, Wissenschaftlicher Mitarbeiter palleit@institut-fuer-menschenrechte.de möglich, bitte cc an das BMAS Frau Stoll.

- Das DIM befasst sich mit den Vorschlägen und nimmt diese auf oder setzt sich mit dem jeweiligen Verfassern der Rückmeldung in Verbindung.

- Danach übermittelt das DIM die überarbeitete Fassung an das BMAS.

- Das BMAS püft den Vorschlag und nimmt die notwendige interne Hausabstimmung vor.

Vorstellbar ist derzeit, eine abschließende deutsche Übersetzung zum Ende des ersten Quartals 2019 zu veröffentlichen. Das DIM wird das verabredete Verfahren zusammenfasse. Das BMAS wird diesen bei den Inklusionstagen am 19. und 20.11.2018 in Berlin  kommunizieren, so dass noch eine breite Beteiligung möglich wird.

Der geplante Zeitpunkt der Veröffentlichung - Ende des ersten Quartals 2019 - wäre aus Paritätischer Sicht ein kleines Geschenk zum 10-jährigen Jubiläum der UN-Behinderenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland gilt.

Die Englische Version des General comment gibt es auch in leichter Sprache (Quelle: https://www.ohchr.org/en/hrbodies/crpd/pages/gc.aspx). Beide Fassungen und die vorläufige nicht redigierte Version der deutschen Arbeitsübersetzung sind im Anhang beigefügt.


0696-2018-Allgemeine Bemerkung Nr 7-DE.docxCRPD_C_GC_7_8754_E.docxCRPD_C_GC_7_8757_EasytoRead-1.docx