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UN-Behindertenrechtskonvention, Frauen und Mädchen

Die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Allgemeine_Bemerkung_Nr3_zu_Frauen_und_Maedchen_mit_Behinderungen.pdfdeutlich gemacht, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.

Um die Aussagen des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses zusammengefasst und aufbereitet. Ziel der  Publikation ist es, die Diskussion über die Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Themenfeld zu bereichern und den Nutzen der Allgemeinen Bemerkung als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland aufzuzeigen.

Die Publikation der Monitoringstelle und die Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschusses sind im Anhang beigefügt bzw. können unter folgenden Links eingesehen werden.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_10_Rechte_von_Frauen_und_Maedchen_mit_Behinderungen.pdf

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Allgemeine_Bemerkung_Nr3_zu_Frauen_und_Maedchen_mit_Behinderungen.pdf

CRPD_Allgemeine_Bemerkung_Nr3_zu_Frauen_und_Maedchen_mit_Behinderungen.pdfInformation_10_Rechte_von_Frauen_und_Maedchen_mit_Behinderungen.pdf