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Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Fachinfo

Der Deutsche Bundestag hatte am 21. Mai 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) beschlossen. Wir hatten hierüber informiert. Hierbei ergab sich zuletzt auch noch eine wichtige sozialversicherungsrechtliche Änderung in der gesetzlichen Unfallversicherung, die insbesondere Beschäftigte, die im Homeoffice tätig sind, betrifft.

In § 8 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) wird folgender Satz eingefügt:

Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

Außerdem wurde in § 8 Abs. 2 Nr. 2 folgende Nummer 2a eingefügt:

2a. das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird…

Damit sind Lücken des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes geschlossen worden. So sind Arbeitnehmer*innen, die ihre Arbeitsleistung im Betrieb erbringen, zum Beispiel ohne Weiteres (auch) auf dem Weg in die Kantine während der Mittagspause oder auf dem Gang zur Toilette unfallversichert. Bei einer Tätigkeit im Homeoffice war bislang jedoch unterschieden worden, ob der Weg tatsächlich dienstlich veranlasst war (zum Beispiel ein Stockwerk tiefer zum Drucker) oder lediglich privaten Zwecken diente (etwa in die Küche, um sich eine Tasse Kaffee einzugießen). Im letzten Fall bestand kein Unfallversicherungsschutz, was nun geändert wurde. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang, wie wenn die Tätigkeit im Betrieb erbracht würde.

Im Hinblick auf die Vorschriften über Wegeunfälle wurde außerdem ergänzt, dass davon nun auch der (direkte) Hin- und Rückweg von zu Hause zur Kita (oder zum Beispiel zur Tagesmutter) umfasst ist, was den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, ausweitet.