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Unternehmen können ab sofort Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab heute Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.

Wirtschaftlich am Markt tätige gemeinnützige Unternehmen sind hierbei grundsätzlich eingeschlossen; es gilt aber die einzelnen Voraussetzungen zu beachten. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022

Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Link: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de